2.1 Die Luftraumstruktur in Deutschland und die dazugehörigen
Sichtflugbedingungen (VFR)
2.2 Bezeichnungen eines Flugplatzgeländes und der
Abschnitte einer Platzrunde
2.3 Lichtsignale
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) illustriert mit einer Grafik die Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland am deutlichsten:
In der folgenden Tabelle sind die in den verschiedenen Lufträumen zugelassenen Flüge, die Wetterminima für VFR-Flüge, die Erfordernisse einer Hörbereitschaft für den Sprechfunkverkehr und notwendigen Freigaben, sowie die maximale Geschwindigkeit im jeweiligen Luftraum aufgelistet.
Luftraum | Art der Flüge | Wetterminima für VFR-Flüge | Sprechfunkverkehr | Freigabe | V max | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
A | IFR | - | dauernde Hörbereitschaft | erforderlich | nicht vorgeschrieben | in Deutschland z.Z. nicht eingerichtet |
B | IFR/VFR | Flugsicht: 8 km in/oberhalb FL 100 5 km unterhalb FL 100 Abstand von Wolken: frei von Wolken |
dauernde Hörbereitschaft | erforderlich | nicht vorgeschrieben | in Deutschland z.Z. nicht eingerichtet |
C C VFR und ED-R 9 |
IFR/VFR | Flugsicht: 8 km in/oberhalb FL 100 5 km unterhalb FL 100 Abstand von Wolken: vertikal 1000 ft., horizontal 1,5 km |
dauernde Hörbereitschaft | erforderlich | nicht vorgeschrieben für IFR 250 kt unterhalb FL 100 |
|
D CTR |
IFR/VFR | Flugsicht: 8 km in/oberhalb FL 100 5 km unterhalb FL 100 Abstand von Wolken: vertikal 1000 ft., horizontal 1,5 km zusätzlich: Bodensicht: 5 km, Ceiling 1500 ft, Wolken dürfen nicht berührt werden |
dauernde Hörbereitschaft | erforderlich | 250 kt unterhalb FL 100 für IFR/VFR | D ist in Deutschland immer auch CTR! |
E TMA´s | IFR/VFR | Flugsicht: 8 km Abstand von Wolken: vertikal 1000 ft., horizontal 1,5 km |
dauernde Hörbereitschaft für IFR nicht erforderlich für VFR |
erforderlich für IFR nicht erforderlich für VFR |
250 kt unterhalb FL 100 für IFR /VFR | |
F | IFR/VFR | Flugsicht: 8 km in/oberhalb FL 100 5 km unterhalb FL 100 Abstand von Wolken: vertikal 1000 ft., horizontal 1,5 km |
dauernde Hörbereitschaft soweit möglich
für IFR nicht erforderlich für VFR |
erforderlich für IFR nicht erforderlich für VFR |
250 kt unterhalb FL 100 für IFR /VFR | |
G | VFR | Flugsicht: 1,5 km dauernde Erdsicht! Abstand von Wolken: dürfen nicht berührt werden |
nicht erforderlich | nicht erforderlich | 250 kt unterhalb FL 100 |
Stand: 1.3.2000, keine Gewähr für die Richtigkeit. Angaben wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt!
Die Lufträume A bis E gehören zu den kontrollierten Lufträumen, wohingegen die Lufträume F und G zu den unkontrollierten gehören.
Folgende flugmetereologische Begriffe sind noch wichtig:
Bodensicht | Von einer amtlichen Person festgestellte Sicht am Boden |
Flugsicht | Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum des Luftfahrzeugs |
Erdsicht | Bei Erdsicht sieht man aus dem Flugzeug die Erdoberfläche |
Ceiling | Hauptwolkenuntergrenze = Höhe der niedrigsten Wolkenschicht, die mehr als die Hälfte des Himmels bedeckt und unterhalb von 20.000 ft liegt |
Achtung!
Bei Bodensichten unter 5 km oder
Wolken mit Bedeckungsgrad 5/8 und mehr unterhalb 1500 ft
Sonder-VFR ("Special VFR") erbitten, damit man aus dem
Luftraum D überhaupt in die angrenzenden Lufträume gelangen kann, in
denen die Wetterverhältnisse Flüge zulassen.
Grundsätzlich unterscheidet man also zwischen dem kontrollierten und
unkontrollierten Luftraum. Für den Piloten, der nach Sichtflugregeln
fliegt, liegt der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Lufträumen
in den festgelegten unterschiedlichen meteorologischen Mindestwerten, bei denen
sie in diesen Lufträumen fliegen dürfen. Fliegt man mit einem
Linienflugzeug, so wird es in der Regel nach Instrumentenflugregeln (IFR)
betrieben, das heisst, es wird ausschliesslich nach Instrumenten geflogen. Damit
in schlechten Wetterbedingungen Zusammenstösse in der Luft vermieden
werden, muß der Flugverkehr vom Boden aus (z.B. mittels Radar) durch den
Flugverkehrskontrolldienst (air traffic control - ATC) kontrolliert werden.
Dieser Dienst kann jedoch nur im kontrollierten Luftraum bereitgestellt werden.
So findet IFR-Flugverkehr nur im kontrollierten Luftraum statt.
Über dem gesamten Bundesgebiet beginnt der kontrollierte Luftraum in einer
Höhe von 2500 ft über Grund (GND). Man bezeichnet ihn mit CTA (Control
Area - Kontrollbezirk). Dieser Luftraum erstreckt sich bis hinauf zu Flugfläche
245 (FL 245). Zwischen FL 245 und FL 460 befindet sich der obere kontrollierte
Luftraum (UTA). An kontrollierten Flugplätzen arbeitet ein
Flugplatzkontrolldienst (TWR), der für einen festgelegten Bereich zuständig
ist. Diesen festgelegten Bereich um den Flugplatz herum nennt man Kontrollzone
(CTR). Sie erstreckt sich vom Boden bis zu einer festgelegten Höhe über
dem Meeresspiegel (MSL - mean sea level). Um Flugzeugen, die nach
Instrumentenflugregeln unterwegs sind, eine Landung zu ermöglichen, ohne
dabei den kontrollierten Luftraum zu verlassen, hat man die Untergrenze des
Kontrollbezirks in bestimmten Bereichen um die Flugplätze herum auf 1700 ft
GND (ground) und in anderen Bereichen auf 1000 ft GND herabgesetzt. Diese
Bereiche nennt man Nahverkehrsbereiche (TMA).
Zusammenfassend sind folgende kontrollierte Lufträume vorgestellt worden:
der Kontrollbezirk (CTA) bzw. der oberen Kontrollbezirk (UTA), die verschiedenen
Nachverkehrsbereiche (TMA), sowie die Kontrollzone (CTR). Befindet man sich
nicht in einem der aufgezählten Lufträume, bewegt man sich im
unkontrollierten Luftraum. Angenommen man fliegt nach Sicht im kontrollierten
Luftraum, dann müssen andere meteorologische Voraussetzungen (z.B. Abstand
des Flugzeugs zu den Wolken oder Flugsicht) erfüllt sein, als wenn wir im
unkontrollierten Luftraum fliegen! Warum? Das liegt daran, dass in Lufträumen,
in denen sowohl VFR als auch IFR Flugverkehr stattfindet, sich Flugzeuge
ausserhalb von Wolken ausweichen müssen. Würde man im kontrollierten
Luftraum direkt an der Wolke vorbeifliegen, könnte man einem Flugzeug, das
IFR aus der Wolke herausfliegt, nicht mehr ausweichen, beziehungsweise, es gäbe
keine Chance einem auszuweichen.
Der hier abgebildeten Grafik können die für den Sprechfunk wichtigen Bezeichnungen eines Flugplatzgeländes und der einzelnen Abschnitte einer Platzrunde entnommen werden. Für das Personal der Flugsicherung ist die Kenntnis des Standortes beziehungsweise des gerade geflogenen Abschnitts der Platzrunde entscheidend, um zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Übersicht über den gesamten zu kontrollierenden Flugverkehr nicht zu verlieren.
Sollte einmal die Sprechfunkanlage an Bord eines Flugzeuges ausfallen, so erfolgt die Kommunikation (zwar unter erschwerten Bedingungen aber halbwegs sichergestellt) über Lichtzeichen. Diese Lichtzeichen werden vom Personal der Flugsicherung aus dem Tower heraus an die Luftfahrzeuge am Boden beziehungsweise in der Luft abgegeben.
Bedeutung für Luftfahrzeuge | ||
---|---|---|
am Boden | Lichtsignal | in der Luft |
Halt / Stop! |
rotes Dauersignal |
Platzrunde fortsetzen, anderes Luftfahrzeug hat Vorflug / Give way to other aircraft and continue aerodrome traffic circuit |
Rollerlaubnis erteilt / Taxi |
grünes Blinksignal |
Zur Landung zurückkehren oder Landeanflug
fortsetzen (Freigabe zum Landen und Rollanweisungen abwarten) / Return for landing or continue approach (wait for clearance to land and taxi instructions) |
Start frei / Cleared for Take off |
grünes Dauerlicht |
Landung frei / Cleared to land |
Benutzte Landefläche freimachen / Vacate landing area in use |
rotes Blinksignal |
Nicht landen, Flugplatz ist unbenutzbar
/ Do not land, aerodrome is unsafe |
Zum Ausgangspunkt auf dem Flugplatz
zurückkehren / Return to starting point on the aerodrome |
weisses Blinksignal |
Auf diesem Flugplatz landen und zum Vorfeld
rollen (Freigabe zum Landen und Rollanweisungen abwarten) / Land at this aerodrome and taxi to the apron (wait for clearance to land and taxi instructions) |
rote Feuerwerkskörper | Ungeachtet aller früheren Anweisungen
zur Zeit nicht landen / Notwithstanding any previous instructions and clearances, do not land for |
[zur Einleitung] | [zurück zum Inhaltsverzeichnis] | [zum vorherigen Kapitel] | [zum nächsten Kapitel] |