2. Definitionen und andere Festlegungen

2.1 Die Luftraumstruktur in Deutschland und die dazugehörigen Sichtflugbedingungen (VFR)
2.2 Bezeichnungen eines Flugplatzgeländes und der Abschnitte einer Platzrunde
2.3 Lichtsignale

2.1 Die Luftraumstruktur in Deutschland und die dazugehörigen Sichtflugbedingungen (VFR)

Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) illustriert mit einer Grafik die Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland am deutlichsten:

Luftraumstruktur

In der folgenden Tabelle sind die in den verschiedenen Lufträumen zugelassenen Flüge, die Wetterminima für VFR-Flüge, die Erfordernisse einer Hörbereitschaft für den Sprechfunkverkehr und notwendigen Freigaben, sowie die maximale Geschwindigkeit im jeweiligen Luftraum aufgelistet.

Luftraum Art der Flüge Wetterminima für VFR-Flüge Sprechfunkverkehr Freigabe V max Anmerkungen
A IFR - dauernde Hörbereitschaft erforderlich nicht vorgeschrieben in Deutschland z.Z. nicht eingerichtet
B IFR/VFR Flugsicht:
8 km in/oberhalb FL 100
5 km unterhalb FL 100
Abstand von Wolken:
frei von Wolken
dauernde Hörbereitschaft erforderlich nicht vorgeschrieben in Deutschland z.Z. nicht eingerichtet
C
C VFR und ED-R 9
IFR/VFR Flugsicht:
8 km in/oberhalb FL 100
5 km unterhalb FL 100
Abstand von Wolken:
vertikal 1000 ft., horizontal 1,5 km
dauernde Hörbereitschaft erforderlich nicht vorgeschrieben für IFR

250 kt unterhalb FL 100

D
CTR
IFR/VFR Flugsicht:
8 km in/oberhalb FL 100
5 km unterhalb FL 100
Abstand von Wolken:
vertikal 1000 ft., horizontal 1,5 km
zusätzlich:
Bodensicht: 5 km, Ceiling 1500 ft, Wolken dürfen nicht berührt werden
dauernde Hörbereitschaft erforderlich 250 kt unterhalb FL 100 für IFR/VFR D ist in Deutschland immer auch CTR!
E TMA´s IFR/VFR Flugsicht:
8 km
Abstand von Wolken:
vertikal 1000 ft., horizontal 1,5 km
dauernde Hörbereitschaft für IFR

nicht erforderlich für VFR
erforderlich für IFR

nicht erforderlich für VFR
250 kt unterhalb FL 100 für IFR /VFR
F IFR/VFR Flugsicht:
8 km in/oberhalb FL 100
5 km unterhalb FL 100
Abstand von Wolken:
vertikal 1000 ft., horizontal 1,5 km
dauernde Hörbereitschaft soweit möglich für IFR

nicht erforderlich für VFR
erforderlich für IFR

nicht erforderlich für VFR
250 kt unterhalb FL 100 für IFR /VFR
G VFR Flugsicht:
1,5 km
dauernde Erdsicht!
Abstand von Wolken:
dürfen nicht berührt werden
nicht erforderlich nicht erforderlich 250 kt unterhalb FL 100

Stand: 1.3.2000, keine Gewähr für die Richtigkeit. Angaben wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt!


Die Lufträume A bis E gehören zu den kontrollierten Lufträumen, wohingegen die Lufträume F und G zu den unkontrollierten gehören.

Folgende flugmetereologische Begriffe sind noch wichtig:

Bodensicht Von einer amtlichen Person festgestellte Sicht am Boden
Flugsicht Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum des Luftfahrzeugs
Erdsicht Bei Erdsicht sieht man aus dem Flugzeug die Erdoberfläche
Ceiling Hauptwolkenuntergrenze = Höhe der niedrigsten Wolkenschicht, die mehr als die Hälfte des Himmels bedeckt und unterhalb von 20.000 ft liegt

Achtung!
Bei Bodensichten unter 5 km oder Wolken mit Bedeckungsgrad 5/8 und mehr unterhalb 1500 ft Sonder-VFR ("Special VFR") erbitten, damit man aus dem Luftraum D überhaupt in die angrenzenden Lufträume gelangen kann, in denen die Wetterverhältnisse Flüge zulassen.

Grundsätzlich unterscheidet man also zwischen dem kontrollierten und unkontrollierten Luftraum. Für den Piloten, der nach Sichtflugregeln fliegt, liegt der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Lufträumen in den festgelegten unterschiedlichen meteorologischen Mindestwerten, bei denen sie in diesen Lufträumen fliegen dürfen. Fliegt man mit einem Linienflugzeug, so wird es in der Regel nach Instrumentenflugregeln (IFR) betrieben, das heisst, es wird ausschliesslich nach Instrumenten geflogen. Damit in schlechten Wetterbedingungen Zusammenstösse in der Luft vermieden werden, muß der Flugverkehr vom Boden aus (z.B. mittels Radar) durch den Flugverkehrskontrolldienst (air traffic control - ATC) kontrolliert werden. Dieser Dienst kann jedoch nur im kontrollierten Luftraum bereitgestellt werden. So findet IFR-Flugverkehr nur im kontrollierten Luftraum statt.
Über dem gesamten Bundesgebiet beginnt der kontrollierte Luftraum in einer Höhe von 2500 ft über Grund (GND). Man bezeichnet ihn mit CTA (Control Area - Kontrollbezirk). Dieser Luftraum erstreckt sich bis hinauf zu Flugfläche 245 (FL 245). Zwischen FL 245 und FL 460 befindet sich der obere kontrollierte Luftraum (UTA). An kontrollierten Flugplätzen arbeitet ein Flugplatzkontrolldienst (TWR), der für einen festgelegten Bereich zuständig ist. Diesen festgelegten Bereich um den Flugplatz herum nennt man Kontrollzone (CTR). Sie erstreckt sich vom Boden bis zu einer festgelegten Höhe über dem Meeresspiegel (MSL - mean sea level). Um Flugzeugen, die nach Instrumentenflugregeln unterwegs sind, eine Landung zu ermöglichen, ohne dabei den kontrollierten Luftraum zu verlassen, hat man die Untergrenze des Kontrollbezirks in bestimmten Bereichen um die Flugplätze herum auf 1700 ft GND (ground) und in anderen Bereichen auf 1000 ft GND herabgesetzt. Diese Bereiche nennt man Nahverkehrsbereiche (TMA).
Zusammenfassend sind folgende kontrollierte Lufträume vorgestellt worden: der Kontrollbezirk (CTA) bzw. der oberen Kontrollbezirk (UTA), die verschiedenen Nachverkehrsbereiche (TMA), sowie die Kontrollzone (CTR). Befindet man sich nicht in einem der aufgezählten Lufträume, bewegt man sich im unkontrollierten Luftraum. Angenommen man fliegt nach Sicht im kontrollierten Luftraum, dann müssen andere meteorologische Voraussetzungen (z.B. Abstand des Flugzeugs zu den Wolken oder Flugsicht) erfüllt sein, als wenn wir im unkontrollierten Luftraum fliegen! Warum? Das liegt daran, dass in Lufträumen, in denen sowohl VFR als auch IFR Flugverkehr stattfindet, sich Flugzeuge ausserhalb von Wolken ausweichen müssen. Würde man im kontrollierten Luftraum direkt an der Wolke vorbeifliegen, könnte man einem Flugzeug, das IFR aus der Wolke herausfliegt, nicht mehr ausweichen, beziehungsweise, es gäbe keine Chance einem auszuweichen.

2.2 Bezeichnungen eines Flugplatzgeländes und der Abschnitte einer Platzrunde

Der hier abgebildeten Grafik können die für den Sprechfunk wichtigen Bezeichnungen eines Flugplatzgeländes und der einzelnen Abschnitte einer Platzrunde entnommen werden. Für das Personal der Flugsicherung ist die Kenntnis des Standortes beziehungsweise des gerade geflogenen Abschnitts der Platzrunde entscheidend, um zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Übersicht über den gesamten zu kontrollierenden Flugverkehr nicht zu verlieren.

Flugplatz

2.3 Lichtsignale

Sollte einmal die Sprechfunkanlage an Bord eines Flugzeuges ausfallen, so erfolgt die Kommunikation (zwar unter erschwerten Bedingungen aber halbwegs sichergestellt) über Lichtzeichen. Diese Lichtzeichen werden vom Personal der Flugsicherung aus dem Tower heraus an die Luftfahrzeuge am Boden beziehungsweise in der Luft abgegeben.

Bedeutung für Luftfahrzeuge
am Boden Lichtsignal in der Luft
Halt /
Stop!
rotes Dauersignal
rotes Dauersignal
Platzrunde fortsetzen,
anderes Luftfahrzeug hat Vorflug /
Give way to other aircraft and continue aerodrome traffic circuit
Rollerlaubnis erteilt /
Taxi
grünes Blinksignal
grünes Blinksignal
Zur Landung zurückkehren oder Landeanflug fortsetzen (Freigabe zum Landen und Rollanweisungen abwarten) /
Return for landing or continue approach (wait for clearance to land and taxi instructions)
Start frei /
Cleared for Take off
grünes Dauerlicht
grünes Dauerlicht
Landung frei /
Cleared to land
Benutzte Landefläche freimachen /
Vacate landing area in use
rotes Blinksignal
rotes Blinksignal
Nicht landen, Flugplatz ist unbenutzbar /
Do not land, aerodrome is unsafe
Zum Ausgangspunkt auf dem Flugplatz zurückkehren /
Return to starting point on the aerodrome
weisses Blinksignal
weisses Blinksignal
Auf diesem Flugplatz landen und zum Vorfeld rollen (Freigabe zum Landen und Rollanweisungen abwarten) /
Land at this aerodrome and taxi to the apron (wait for clearance to land and taxi instructions)
rote Feuerwerkskörper rote Feuerwerkskörper Ungeachtet aller früheren Anweisungen zur Zeit nicht landen /
Notwithstanding any previous instructions and clearances, do not land for

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