FAQ

Diese Seite wird nach und nach mit Antworten auf wichtige Fragen gefüllt, die im Prüfungsamt immer wieder gestellt werden.

Zu Fragen zur Praxisphase, Bachelorarbeit und zum Übergang in den Master gibt es eine Zusammenfassung im OLAT-Tutorium.

 

Praxisphase

Informationen zur Praxisphase im Bachelorstudiengang Materialwissenschaft

Die Praxisphase findet in der Regel im 6. Semester statt und dauert mind. 13 Wochen (MaWi) bzw.  mind. 8 Wochen (WiIng). Für die Anmeldung, die spätestens drei Wochen vor Beginn der Praxisphase beim Prüfungsamt erfolgen muss, müssen mindestens 120 (MaWi) bzw. 90 (WiIng) ECTS Punkte erreicht sein (in begründeten Ausnahmefällen kann hier auf Antrag abgewichen werden!).

Eine Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschussvorsitzenden, der auch den betreuenden Hochschullehrer bestätigt/ernennt.

Die Praxisphase wird mit einem Bericht abgeschlossen, von dem ein gedrucktes Exemplar innerhalb von zwei Wochen beim Prüfungsamt eingegangen sein muss. Dieses leitet den Bericht an den Betreuer weiter, welcher innerhalb von weiteren zwei Wochen ein Gutachten erstellt.

Der Bericht wird vertraulich behandelt!

Auf Antrag kann die Praxisphase in maximal zwei Zeiträume geteilt werden.

Die Praxisphase wird in dafür geeigneten Unternehmen, Verwaltungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen oder anderen geeigneten Institutionen, jedoch nicht an der Christian-Albrechts-Universität selbst, durchgeführt. Ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes für die externe Praxisphase besteht nicht. Über die Eignung des Praktikumsplatzes entscheidet der Prüfungsausschuss.

Die Praxisphase soll durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in Betrieben oder anderen Einrichtungen der Berufspraxis an die berufliche Tätigkeit des Bachelors der Materialwissenschaft bzw. des Wirtschaftsingenieurwesens heranführen. Sie soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. Die Praxisphase soll mit der wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (39 h/Woche) durchgeführt werden.

Es bestehen keine Form- oder Layoutvorgaben für den Bericht. Er sollte mind. 10 Seiten und max. 20 Seiten umfassen. Er soll Tätigkeit im Betrieb beschreiben und wo möglich mit den Lehrinhalten des Studiums verbinden. Er muss nicht so strikt wie Berichtsheft in der gewerblichen Ausbildung gehalten sein. Ggfs. darf deutlich getrennt gekennzeichnet auch die Güte des Praktikums beschrieben werden. Eine längliche Beschreibung (d.h. mehr als ½ Seite) der Firma ist nicht notwendig und zu vermeiden.
 

Nichttechnische Wahlmodule

Ist eine Anmeldung zu nichttechnischen Wahlmodulen erforderlich?

Zu vielen Modulen, die als nichttechnische Wahlmodule belegt werden können, ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldeformalitäten zu den Modulen, die Sie in Betracht ziehen, beim anbietenden Fach.

Informationen zum Modulangebot des Zentrums für Schlüsselqualifikationen und den entsprechenden Anmeldeformalitäten finden Sie hier.

Sollten Sie ein Modul ohne die ggf. notwendige Anmeldung besuchen, werden Sie nicht zu der entsprechenden Prüfung zugelassen.

Können auch einzelne nichttechnische Lehrveranstaltungen als nichttechnische Wahlmodule anerkannt werden?

Leistungspunkte werden ausschließlich durch den erfolgreichen Abschluss von Modulen erworben, nicht durch den Abschluss einzelner Lehrveranstaltungen, die einem Modul zugeordnet sind. Setzt sich ein Modul aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, z.B. einer Vorlesung und einem Proseminar, müssen somit zum Erwerb der Leistungspunkte alle Teilleistungen erfolgreich abgeschlossen sein.

Es können daher nur vollständige Module als nichttechnische Wahlmodule anerkannt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Lehrveranstaltungen zu dem von Ihnen gewählten nichttechnischen Modul gehören und ob es Ihnen möglich sein wird, das Modul abzuschließen. In manchen Fällen erstreckt sich ein Modul über mehr als ein Semester. In diesem Fall ist es oft schwierig abzuschätzen, ob alle zu dem Modul gehörigen Lehrveranstaltungen tatsächlich besucht werden können. Die Definition von Modulen obliegt den jeweiligen anbietenden Fächern.

Abschlussarbeiten

Was muss ich beachten, wenn ich mich zu einer Abschlussarbeit anmelden will?

Das Prüfungsamt hält für Sie ein Anmeldeformular bereit und berät sie gern persönlich über den Ablauf.

Bitte bedenken Sie, dass der Zeitpunkt zur Anmeldung so liegen sollte, dass Sie Ihre Fristen bis zur Abgabe der Arbeit noch einhalten können (Masterarbeit 6 Monate, Bachelorarbeit 9 Wochen). Für die Barbeitung des Antrags können Sie mindestens drei Wochen einplanen.

Es ist unbedingt erforderlich, zeitig mit dem Prüfungsamt zu klären, ob alle notwendigen Prüfungsergebnisse vorliegen bzw. ob die nötige Punktzahl erreicht ist.

Bachelor MaWi: 138 LP

Bachelor WiIng MaWi: 103 LP im Bereich MaWi und 35 LP im Bereich BWL

Master MaWi: 74 LP

Master WiIng MaWi: 52 LP im Bereich MaWi und 20 LP im Bereich BWL

Wie lautet die Erklärung, die jede Abschlussarbeit enthalten muss?

Deutschsprachige Abschlussarbeiten müssen die folgende Erklärung enthalten:

Erklärung

Ich versichere, dass ich die Bachelorarbeit / Masterarbeit / Diplomarbeit "Untersuchung wichtiger Dinge" selbständig und ohne unzulässige fremde Hilfe angefertigt habe und dass ich alle von anderen Autoren wörtlich übernommenen Stellen wie auch die sich an die Gedankengänge anderer Autoren eng anlehnenden Ausführungen meiner Arbeit besonders gekennzeichnet und die entsprechenden Quellen angegeben habe.

Mir ist bekannt, dass die unter Anleitung entstandene Bachelorarbeit / Masterarbeit / Diplomarbeit, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, eine Gruppenleistung darstellt und in die Gesamtforschung der betreuenden Institution eingebunden ist. Daher darf keiner der Miturheber (z.B. Texturheber, gestaltender Projektmitarbeiter, mitwirkender Betreuer) ohne (schriftliches) Einverständnis aller Beteiligten aufgrund ihrer Urheberrechte auch Passagen der Arbeit weder kommerziell nutzen noch Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist das Arbeitnehmererfindergesetz zu berücksichtigen in dem eine Vorveröffentlichung patentrelevanter Inhalte verboten wird.

Ort, Datum
Unterschrift
Max Mustermann

 

Englischsprachige Abschlussarbeiten müssen die folgende Erklärung enthalten:

Declaration

I declare that have produced the Bachelor’s thesis / Master’s thesis / Diploma thesis "Title of thesis" independently and without improper external assistance and that I have identified all word-for-word quotations of other authors, as well as comments based closely on other authors’ ideas, and I have listed the relevant sources.

I am aware that, unless agreed otherwise, the Bachelor’s thesis / Master’s thesis / Diploma thesis produced under supervision represents a group achievement and forms part of the overall research of the supervising institution. As a result, none of the co-authors (e.g. authors of text, creative project staff, co-supervisors) may use passages from the thesis for commercial purposes or make them accessible to third parties without the (written) approval of all those involved due to reasons of copyright. Particular note must be taken of the Arbeitnehmererfindergesetz (German Employee Invention Act), according to which pre-publication of patent-related content is prohibited.

Place, date
Signature
Name of candidate

Wo müssen Abschlussarbeiten abgegeben werden?

Gemäß §11 Abs. 6 der Prüfungsverfahrensordnung (PVO) müssen Abschlussarbeiten fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden.

Außerhalb der Dienstzeiten des Prüfungsamtes besteht die Möglichkeit, die Arbeit bei der betreuenden Arbeitsgruppe einzureichen oder sie in einem an das Prüfungsamt addressierten Briefumschlag beim Pförtner der TF oder beim Pförtner an der Hauptpforte der CAU abzugeben. Die Arbeit kann außerdem per Post an das Prüfungsamt gesendet werden. In jedem Fall ist ein Eingangsstempel bzw. ein Poststempel notwendig, der die fristgerechte Abgabe dokumentiert.

Wieviele Exemplare der Abschlussarbeit müssen eingereicht werden?

Studierende, die nach 2016 mit dem Studium begonnen haben, reichen bitte 2 gedruckte Exemplare und eine digitale Version im Prüfungsamt ein. Zusätzlich bitte eine unterschriebene Erklärung abgeben, dass die gedruckte Version mit der digitalen übereinstimmt.

Bei einem Studienbeginn vor 2016 sind 3 gedruckte Exemplare einzureichen.

Wie lange dauert das Erstellen des Zeugnisses?

Gemäß §17 Abs. 1 der Prüfungsverfahrensordnung (PVO) erhalten Absolventen ihr Zeugnis spätestens vier Wochen nach der Festlegung der Gesamtnote.

Bitte beachten Sie, dass die Gesamtnote erst ermittelt werden kann, wenn dem Prüfungsamt die Note der letzten Prüfungsleistung vorliegt. In der Regel handelt es sich bei der letzten Prüfungsleistung um die Bachelor- oder Masterarbeit.

Für die Bewertung der Abschlussarbeiten haben die Gutachter am Institut für Materialwissenschaft bis zu vier Wochen Zeit.
Absolventen müssen daher nach Abgabe ihrer Abschlussarbeit eine Zeitdauer von bis zu zwei Monaten bis zum Erhalt ihres Zeugnisses und der zugehörigen Dokumente einplanen.

Leistungsübersichten

Wie beantragt man eine Leistungsübersicht?

Benötigen Sie eine Leistungsübersicht, können Sie diese per Email oder während der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes bzw. an einem vereinbarten Termin beantragen.

Können Sie Ihre beantragte Leistungsübersicht nicht persönlich im Prüfungsamt abholen, ist auch eine Abholdung durch Dritte möglich. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass wir Ihr Dokument nur dann der von Ihnen beauftragten Person aushändigen dürfen, wenn Sie der Person schriftlich eine entsprechende Vollmacht erteilen und zum Unterschriftenvergleich eine Kopie eines unterschriebenen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis) beifügen.

Wie lange dauert das Erstellen einer Leistungsübersicht?

Bitte planen Sie ein, dass es in der Regel 3 Arbeitstage dauert, bis Sie Ihre beantragte Leistungsübersicht im Prüfungsamt abholen können.

BAföG

Wie erhalte ich eine Leistungsbescheinigung für einen BAföG-Antrag?

Wenn Sie eine Leistungsbescheinigung auf dem "Formblatt 5" des BAföG-Amtes benötigen, teilen Sie dies bitte dem Prüfungsamt mit.

Bei Erreichen der erforderlichen ECTS-Punkte für eine positive Bescheinigung erhalten Sie eine E-Mail, wenn das Formblatt abgeholt werden kann.

Ist eine positive Bescheinigung mangels Voraussetzung nicht sofort ausstellbar, erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie um weitere Angaben gebeten werden. Anschließend wird - sofern von Ihnen gewünscht - individuell geprüft, ob die Bescheinigung positiv ausgestellt werden kann oder nicht und wird entsprechend erstellt.

Sie werden per Email benachrichtigt, sobald Sie das Formular im Prüfungsamt abholen können. Können Sie Ihr Formular nicht persönlich im Prüfungsamt abholen, ist auch eine Abholdung durch Dritte möglich. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass wir Ihr Dokument nur dann der von Ihnen beauftragten Person aushändigen dürfen, wenn Sie der Person schriftlich eine entsprechende Vollmacht erteilen und zum Unterschriftenvergleich eine Kopie eines unterschriebenen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis) beifügen.

Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule und Anerkennung von Studienleistungen

Wie beantrage ich die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen?

Bitte reichen Sie den von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zusammen mit den auf dem Antragsformular genannten Nachweisen über bereits erbrachte Leistungen im Prüfungsamt ein. Ihr Antrag wird anschließend intern weitergeleitet.

Wird Ihrem Antrag stattgegeben und es werden alle von Ihnen aufgeführten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, werden Sie hierüber per Email informiert. Können nicht alle von Ihnen genannten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, erhalten Sie hierüber einen rechtsgültigen Bescheid in Schriftform. Ihre Leistungen werden vom Prüfungsamt so bald wie möglich in das Prüfungsverwaltungssystem eingetragen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass Anerkennungen von Amts wegen erfolgen. Dies bedeutet, dass auch solche Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, deren Anerkennung Sie nicht beantragt haben, die jedoch für Ihren Studiengang anerkannt werden können.

Bitte planen Sie einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrags ein.

Übergang vom Bachelorstudiengang Materialwissenschaft zum Masterstudiengang Materials Science and Engineering

Ich möchte nach meinem Bachelorstudium das Masterstudium anschließen. Was muss ich tun?

Bitte bewerben Sie sich zeitig für das Masterstudium beim Fachbereich! Anträge, die nach dem 15. Juli (Poststempel) eingehen, werden nicht berücksichtigt!

Bitte geben Sie bis zum 15. Juli die folgenden Unterlagen im Geschäftszimmer des Servicezentrums ab:

  1. Den Bewerbungsbogen, zu finden auf: www.kielmat.com
  2. Einen tabellarischen Lebenslauf
  3. Ein Statement of Purpose
  4. Einen aktuellen Notenspiegel
  5. Den Antrag Master Erstes und höheres Fachsemester
  6. Wenn vorhanden, das Abschlusszeugnis in Kopie


Bei positiver Bewertung durch den Fachbereich erhalten Sie Ihren Antrag im Laufe des Monats August zurück. Dieses Formular ist für die Einschreibung im Studierendensekretariat erforderlich.

Erfolgt die Zulassung und/oder Einschreibung ohne abgeschlossenen Bachelorabschluss, so ist die Einschreibung in den Masterstudiengang nur unter Vorbehalt möglich. Der erfolgreiche Abschluss muss bis zum 10.12. des laufenden Jahres nachgewiesen werden, sonst verfällt die vorläufige Einschreibung!

Was benötige ich, wenn ich bereits als Bachelorstudierender an der CAU eingeschrieben bin und mich nun für das Masterstudium einschreiben möchte (Erfolgreiche Bewerbung im Fachbereich ist schon erfolgt)?

 

 

Sie können sich im Studierendensekretariat einschreiben, wenn Sie folgende Unterlagen mitbringen:

 

 

  1. Bescheinigung des Fachbereichs über die Erfüllung der fachlichen Eignung
  2. Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. vorläufiges Zeugnis (beglaubigter aktueller Notenspiegel, aus dem hervorgeht, dass Ihnen nicht mehr als 30 Leistungspunkte fehlen)
  3. Nachweis über die Bezahlung des Semesterbeitrags
  4. Einschreibungsformular
  5. Einen Kugelschreiber ;o)

 

Weitere laufend aktualisierte Informationen entnehmen Sie bitte der CAU Website zu Anmeldung und Einschreibung.

 

Aktuelles

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