Drittmittel

Drittmittel, die durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität eingeworben werden, müssen nach Hochschulgesetz (§ 37 Forschung mit Mitteln Dritter) über das Dekanat dem Präsidium angezeigt werden. Als eine sehr gute Übersicht, welche Mittel als Drittmittel zählen, dient die Definition von Drittmitteln durch das statistische Bundesamt. Dieser Definition folgend werden die Drittmittel der CAU erfasst und für die Indikatorengestützten Mittelzuweisung genutzt sowie ferner an die statistischen Ämter weitergeleitet.