Zugang zum Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ET&IT
Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik (ET&IT) ist ein zulassungsfreier Studiengang ohne Numerus Clausus (NC). Die Einschreibung in den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ET&IT ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erhalten ohne weitere fachliche Voraussetzungen Zugang zum Studium. Der Studierendenservice der CAU informiert Sie auf seinen Seiten über den Verfahrensablauf der Einschreibung für Absolventinnen und Absolventen der CAU.
Absolventinnen und Absolventen anderer Bachelorsudiengänge der CAU sowie Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschulen müssen ihre fachliche Eignung bei der Einschreibung durch eine Bescheinigung des Instituts für Elektrotechnik und Informationstechnik nachweisen. Zum Erhalt dieser Bescheinigung reichen Sie die hierfür erforderlichen und nachfolgend genannten Unterlagen beim Institut für Elektrotechnik und Informationstechnik ein. Hierbei gelten für unterschiedliche Gruppen von Studieninteressierten unterschiedliche Fristen und Verfahren. Von allen Studieninteressierten sind jedoch die gleichen Unterlagen einzureichen. Wurde Ihnen Ihre fachliche Eignung bescheinigt, können Sie sich in den Masterstudiengang einschreiben. Folgen Sie dabei bitte den Hinweisen des Studierendenservice zum Verfahrensablauf der Einschreibung für Absolventinnen und Absolventen der CAU bzw. zum Verfahrensablauf der Einschreibung für Absolvetinnen und Absolventen anderer Hochschulen.
Verfahren und Fristen zur Prüfung der fachlichen Eignung |
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Für Studieninteressierte von außerhalb der Europäischen Union (EU) gilt Folgendes:
Für alle Studieninteressierte innerhalb der Europäischen Union (EU)
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Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der fachlichen Eignung |
Für die Feststellung der fachlichen Eignung sind folgende Unterlagen erfoderlich:
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