Studienplan und Module
Auf dieser Seite haben wir einige der Fragen zusammengefasst, die uns häufig zum Erstellen eines Studienplans und der Belegung von Modulen gestellt werden, und mit Antworten versehen. Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen auf diese Weise beantwortet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienberaterin bzw. den zuständigen Studienberater, unser Servicezentrum oder unser Prüfungsamt.
Wie erstelle ich meinen persönlichen Studienplan? |
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Als Studierende oder Studierender des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik stellen Sie zu Beginn des Studiums Ihren gewünschten Studienplan zusammen. D.h., zu Beginn des ersten Semesters bereiten Sie Ihre Modulauswahl für das erste und das zweite Semester vor. Die Regeln zur Erstellung des Studienplans finden Sie in der Fachprüfungsordnung. Weitere DetailsDie Regeln zum Erstellen Ihres persönlichen Studienplans finden Sie in § 7 der Fachprüfungsordnung. Die Regeln sind in den Anlagen der Fachprüfungsordnung veranschaulicht. Gemäß § 7 Abs. 2 der Fachprüfungsordnung sollten Sie Ihren Studienplan zu Beginn des ersten Semesters erstellen. |
Wo finde ich Informationen zu den Modulen des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen EE&IT? |
Das Modulhandbuch für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ET&IT gibt Auskunft über jedes Modul, u.a. über die Inhalte, den zuständigen Lehrstuhl, die bzw. den Dozierenden und ob ein Modul im Winter- oder Sommersemester angeboten wird. Außerdem finden Sie Informationen zu den Modulen im UnivIS (siehe auch Abschnitt "Informationen zu Lehrveranstaltungen und Anmeldung zu Lehrveranstaltungen") und häufig auch auf der Website des jeweiligen Lehrstuhls. |
Wie viele ECTS-Leistungspunkte sind in einem Semester erlaubt? |
Es gibt keine Vorgaben bezüglich der Anzahl der Leistungspunkte, die Sie in einem Semester erreichen müssen. Sie können mehr als 30 Leistungspunkte anstreben; ebenso können Sie aber auch weniger Leistungspunkte absolvieren. Weitere DetailsDer Arbeitsaufwand und die ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) Leistungspunktberechnung sind so ausgelegt, dass innerhalb eines Semesters 30 ECTS-Leistungspunkte abgedeckt werden können. Der Berechnung liegt die Annahme von 40 Arbeitsstunden pro Woche zugrunde. Unser Masterstudiengang ist auf 3 Semester mit insgesamt 90 ECTS-Leistungspunkten ausgelegt: 60 Leistungspunkte in den ersten beiden Semestern, in denen Sie verschiedene Module wählen können, und 30 Leistungspunkte im dritten Semester für die Masterarbeit. Wenn Sie in einem Semester Module im Umfang von mehr als 30 ECTS-Punkten belegen, geschieht dies auf Ihre eigene Verantwortung und mit dem Risiko, sich nicht richtig auf die jeweiligen Prüfungen vorbereiten zu können. Überlegen Sie, ob Sie in der ersten Vorlesungswoche Lehrveranstaltungen entsprechend einem Gesamtumfang von z.B. 35 ECTS-Leistungspunkten besuchen. Dann können Sie in den folgenden Wochen entscheiden, welche Sie weiter belegen wollen. Wenn Sie sich entscheiden, in einem Semester Module entsprechend einem Gesamtumfang von weniger als 30 ECTS-Punkten zu belegen, geschieht dies - ebenfalls - auf Ihre eigene Verantwortung. Die Konsequenz aus dieser Entscheidung ist, dass sich Ihre Studienzeit verlängern wird. Aus Sicht der Prüfungsordnung ist gegen eine gewisse Verlängerung nichts einzuwenden. Bitte bedenken Sie aber, dass Sie für die Finanzierung Ihres Studiums selbst verantwortlich sind. |
Muss ich pro Semester eine feste Anzahl an ECTS-Punkten in jedem Bereich erwerben? |
Nein, es gibt keine Vorgaben zu der Anzahl an ECTS-Punkten, die Sie pro Semester in den fünf einzelnen Bereichen ("Ingenieurwissenschaftliche Kernmodule", "Ingenieurwissenschaftliche Vertiefungsmodule", "Ingenieurwissenschaftliche Seminare", "Ingenieurwissenschaftliche Praktika und Projekte" und "Wirtschaftswissenschaftliche Module") erwerben müssen. Weitere DetailsSie sollten Module entsprechend einem Gesamtumfang von 30 ECTS-Punkten frei aus den fünf Bereichen wählen. Das heißt, Sie können individuell entscheiden, ob Sie in einem Semester Module aus allen Bereichen belegen oder sich mehr auf bestimmte Bereiche konzentrieren wollen. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie am Ende Ihres Studiums die Regeln für die Zusammenstellung der Module im Rahmen eines Studienplans nach § 7 der Fachprüfungsordnung erfüllen. |
Wie kann ich sicherstellen, dass ich alle gewünschten Module belegen kann und dass es in meinem Stundenplan keine Überschneidungen gibt? |
Sie können erst etwa zwei Monate vor Beginn eines Semesters prüfen, ob sich die von Ihnen geplanten Lehrveranstaltungen überschneiden werden. Weitere DetailsDie Lehrveranstaltungen und die zugehörigen Lehrveranstaltungszeiten für das kommende Semester werden etwa zwei Monate vor Vorlesungsbeginn im UnivIS veröffentlicht. Sie können also schon vor Beginn des ersten Semesters prüfen, ob Sie die für das erste Semester gewählten Module bzw. Lehrveranstaltungen überschneidungsfrei belegen können. Entsprechend können Sie erst ca. zwei Monate vor Beginn des zweiten Semesters prüfen, ob die von Ihnen gewählten Module bzw. Lehrveransaltungen für das zweite Semester überschneidungsfrei belegt werden können. Überschneidungen können auftreten. |
Ich bin unter Auflagen zum Masterstudiengang zugelassen und muss einige Bachelormodule nachholen. Wie sind die entsprechenden Bachelormodule im Studienplan zu berücksichtigen? |
Diese Bachelormodule müssen zusätzlich zu den Mastermodulen berücksichtigt werden. Weitere DetailsOft werden Studierende unter Auflagen zum Masterstudiengang zugelassen, d.h. sie müssen einige Bachelormodule bzw. die zugehörigen Prüfungen nachholen. Die in den nachzuholenden Bachelormodulen erworbenen ECTS-Leistungspunkte tragen nicht zu den 60 ECTS-Leistungspunkten bei, die für den Masterabschluss in Mastermodulen zu erwerben sind. Die Bachelormodule, die als Auflagen erteilt wurden, müssen vor der Zulassung zur Masterarbeit erfolgreich abgeschlossen sein. |