Bewerbung

Frequently asked questions Auf dieser Seite haben wir einige Fragen zusammengefasst, die uns häufig zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung gestellt werden, und mit Antworten versehen. Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen auf diese Weise beantwortet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienberaterin bzw. den zuständigen Studienberater, unser Servicezentrum oder unser Prüfungsamt.

Benötige ich für die Masterbewerbung eine Mindestabschlussnote in meinem Bachelorabschluss?

Damit Sie zum Masterstudiengang zugelassen zu werden, müssen Sie keine bestimmte Mindestnote in Ihrem Bachelorabschluss haben. Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik (ET&IT) ist ein zulassungsfreier Studiengang ohne Numerus Clausus (NC).

Weitere Details

Für die Zulassung zum Masterstudiengang müssen Sie jedoch einen Bachelorabschluss haben, der dem Bacheloraschluss in Wirtschaftingenieurwesen ET&IT an der Christian-Albrechts-Universität Kiel (CAU) äquivalent ist. Wenn dies nicht der Fall ist, es aber nur wenige Abweichungen gibt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Masterstudiengang zugelassen werden. Zusätzlich zu den Mastermodulen und -prüfungen müssen Sie dann Prüfungen aus dem Bachelorstudiengang der CAU ablegen. Ob Sie einen geeigneten Abschluss haben und somit fachlich geeignet sind und welche Auflagen Sie gegebenenfalls erfüllen müssen, entscheiden die Gutachterinnen und Gutachter im Bewerbungsverfahren.

Kann ich mich für den Masterstudiengang bewerben, auch wenn mein Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt?

Viele Bewerberinnen und Bewerber erhalten ihr Bachelorzeugnis zu einem späteren Zeitpunkt und damit nach der Bewerbungsfrist. Wir nehmen Ihre Bewerbung auch ohne Ihr Bachelorzeugnis an. In diesem Fall reichen Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht ein.

Weitere Details

Wenn Sie auf Basis einer Leistungsübersicht zum Studiengang zugelassen werden, gilt dies als vorläufige Zulassung. Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorläufigen Mastereinschreibung im Menüpunkt "Studienbeginn" und auf den Internetseiten des Studierendenservice.

Muss ich meine Dokumente beglaubigen lassen, bevor ich sie einreiche?

Für die Prüfung der fachlichen Eignung müssen Sie einige Dokumente wie z.B. Ihr Bachelorzeugins einreichen. Sie können diese Dokumente ohne eine Beglaubigung einreichen. Beachten Sie, dass Sie zur Immatrikulation an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel beglaubigte Dokumente benötigen.

In welcher Sprache kann ich meine Dokumente zur Prüfung der fachlichen Eignung einreichen?

Wir akzeptieren Dokumente in deutscher und englischer Sprache.

Welche Englischkenntnisse sind erforderlich und welche Zertifikate werden akzeptiert?

Für die Bewerbung müssen Sie Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen, z.B. durch einen TOEFL®IBT (mindestens 72 Punkte), Cambridge Proficiency, Oxford Higher Certificate, International Certificate Conference ICC Stage 3 (Technical) oder IELTS (mindestens 6,0 Punkte).

Ist Industrieerfahrung Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium?
Der Nachweis einer industrienahen Tätigkeit ist für die Zulassung zum Studiengang nicht erforderlich.
Bio-inspired Computation

  • color_key Prof. Dr. Jan Steinkühler
Digitale Signalverarbeitung und Systemtheorie

  • color_key Prof. Dr. Gerhard Schmidt
Hochfrequenztechnik

  • color_key Prof. Dr. Michael Höft
Informations- und Codierungstheorie

  • color_key Prof. Dr. Peter A. Höher
Integrierte Systeme und Photonik

  • color_key Prof. Dr. Martina Gerken
Leistungselektronik

  • color_key Prof. Dr. Marco Liserre
Nachrichtenübertragungstechnik

  • color_key Prof. Dr. Stephan Pachnicke
Nanoelektronik

  • color_key Prof. Dr. Hermann Kohlstedt
Numerische Feldberechnung

  • color_key Prof. Dr. Ludger Klinkenbusch
Theoretische Elektrotechnik

  • color_key Prof. Dr. Jan Trieschmann
Vernetzte Elektronische Systeme

  • color_key Prof. Dr. Robert Rieger