Einschreibung
Auf dieser Seite haben wir einige der Fragen zusammengefasst, die uns häufig zur Einschreibung gestellt werden, und mit Antworten versehen. Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen auf diese Weise beantwortet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienberaterin bzw. den zuständigen Studienberater, unser Servicezentrum oder unser Prüfungsamt.
Bei der Immatrikulation an der Universität Kiel müssen beglaubigte Kopien eingereicht werden. Wer darf die Dokumente beglaubigen? |
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Wir akzeptieren alle Kopien, die von einer offiziellen Institution beglaubigt sind, z.B. von Ihrer Universität, einem Notar oder einer Hochschulkommission. |