Die Einschreibung in den internationalen Masterstudiengang Electrical and Information Engineering (E&IE) ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) erhalten ohne weitere fachliche Voraussetzungen Zugang zum Studium. Der Studierendenservice der CAU informiert Sie auf seinen Seiten über den Verfahrensablauf der Einschreibung für Absolventinnen und Absolventen der CAU.
Absolventinnen und Absolventen anderer Bachelorsudiengänge der CAU sowie Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschulen müssen ihre fachliche Eignung bei der Einschreibung durch eine Bescheinigung des Instituts für Elektrotechnik und Informationstechnik nachweisen. Zum Erhalt dieser Bescheinigung reichen Sie die hierfür erforderlichen und nachfolgend genannten Unterlagen beim Institut für Elektrotechnik und Informationstechnik ein. Hierbei gelten für unterschiedliche Gruppen von Studieninteressierten unterschiedliche Fristen und Verfahren. Von allen Studieninteressierten sind jedoch die gleichen Unterlagen einzureichen. Wurde Ihnen Ihre fachliche Eignung bescheinigt, können Sie sich in den Masterstudiengang einschreiben. Folgen Sie dabei bitte den Hinweisen des Studierendenservice zum Verfahrensablauf der Einschreibung für Absolventinnen und Absolventen der CAU bzw. zum Verfahrensablauf der Einschreibung für Absolvetinnen und Absolventen anderer Hochschulen.
Verfahren und Fristen zur Prüfung der fachlichen Eignung |
Für Studieninteressierte aus dem außereuropäischen Ausland, die für das Studium in Deutschland noch ein Visum beantragen müssen, gilt Folgendes:
- Für diesen Studiengang bewerben Sie sich zentral über die Servicestelle uni-assist in Berlin. Sind Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht bei uni-assist eingegangen und von uni-assist geprüft, erhalten wir sie über das International Center der Christian-Albrechts-Universität, um Ihre Eignung für den Masterstudiengang festzustellen.
- Für eine Zulassung zum Wintersemester 2024/25 war ein Einreichen der Unterlagen vom 22.01.2024 bis zum 23.02.2024 bei uni-assist möglich.
- Für eine Zulassung zum Sommersemester 2025 reichen Sie Ihre der Unterlagen vom 26.08.2024 bis zum 27.09.2024 bei uni-assist ein.
Für alle Studieninteressierte, die für das Studium in Deutschland kein Visum benötigen oder bereits ein Visum zum Zweck des Studiums besitzen gilt Folgendes:
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Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der fachlichen Eignung |
Für die Feststellung der fachlichen Eignung sind folgende Unterlagen erfoderlich:
- Ihr Bachelorzeugnis oder – falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt – eine offizielle Leistungsübersicht. Das jeweilige Dokument muss die Titel der erfolgreich abgeschlossenen Module und die erzielten Noten enthalten und soll Angaben zum Umfang der einzelnen Module, zum Beispiel in Form von Leistungspunkten, beinhalten.
- Das zu Ihrem Bachelorstudiengang gehörige Modulhandbuch oder ein vergleichbares Dokument, aus dem zeitlicher Umfang, Lehrformen, Lehrinhalte und Lernziele der einzelnen Module hervorgehen. Wenn Ihre Hochschule kein Modulhandbuch zur Verfügung stellt, können Sie sich diese Informationen selbst zusammenstellen. In diesem Fall muss jedoch deutlich erkennbar sein, dass es sich bei Ihrem Dokument nicht um ein offizielles, sondern um ein selbst erstelltes Dokument handelt.
- Nachweis von Englischkenntnissen durch das Ergebnis eines GRE General Tests (https://www.ets.org/gre). Die erforderliche Mindestpunktzahl im Bereich Verbal Reasoning beträgt 145. Es ist zwingend das Ergebnis eines GRE General Tests einzureichen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keinen anderen Nachweis akzptieren. Im Falle einer Direktbewerbung (nicht via uni-assist) ist es erfoderlich, dass wir Ihr GRE-Testzertifikat von ETS übermittelt bekommen. Unser Institutional Code hierfür lautet: 7144.
Wir erhalten häufiger die Frage, ob wir z.B. auch das Ergebnis eines TOEFL oder eines IELTS als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse akzeptieren. Auch werden wir gefragt, ob die Angabe, dass Englisch die Muttersprache sei, oder ob der Abschluss eines englischsprachigen Studiengangs als Nachweis ausreichend seien. Dies ist nicht der Fall. Gemäß der Studienqualifikationssatzung der Christian-Albrechts-Universität ist als Nachweis ausreichender Englischkenntnisse zwingend das Ergebnis eines GRE General Tests einzureichen. Aus rechtlichen Gründen können wir keinerlei andere Form des Nachweises akzeptieren. Reichen Sie kein Ergbnis eines GRE General Test ein, ist Ihre Bewerbung unvollständig und muss aus diesem Grund von uns abgelehnt werden.
- Bewerbungen aus China, Indien, der Mongolei und Vietnam werden nur akzeptiert, wenn das Zertifikat der Akademischen Prüfungskommission beigefügt ist.
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