Studienbeginn
Einschreibung in den Masterstudiengang | |
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Zur Einschreibung ist das Bachelor-Abschlusszeugnis einzureichen. Oftmals liegt das Abschlusszeugnis zum Einschreibtermin noch nicht vor. Daher ermöglichen wir Ihnen eine vorläufige Einschreibung in den Masterstudiengang auf der Grundlage einer vom Prüfungsamt bestätigten Leistungsübersicht oder eines Transcript of Records, sofern Ihnen nicht mehr als 30 Leistungspunkte zum Bachelor-Abschluss fehlen. Ihre vorläufige Mastereinschreibung erlischt, wenn Sie im Fall einer Einschreibung zum Wintersemester Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis nicht bis zum 10.12. vorlegen können. Bei einer vorläufigen Einschreibung zum Sommersemester haben Sie bis zum 10.6. die Möglichkeit, Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis nachzureichen. Bitte beachten Sie die Informationen des Studierendenservice zur vorläufigen Mastereinschreibung. Auf dieser Seite finden Sie u.a. auch Informationen zum Nachweis des erfolgreichen Bachelorabschlusses und zu den Konsequenzen, die ein Versäumnis der Nachweisfrist hat. Haben Sie einen deutschen Bachelorabschluss, schreiben Sie sich beim Studierendenservice in den Mastestudiengang ein. Informationen zum Verfahren der (vorläufigen) Einschreibung in den zulassungsfreien Masterstudiengang inklusive der erforderlichen Formulare erhalten Sie auf der Seite des Studierendenservice zur Einschreibung in Masterstudiengänge. Haben Sie einen ausländischen Bachelorabschluss, werden Sie vom International Center in den Studiengang eingeschrieben. Mit Ihrer schriftlichen Zulassung zum Studiengang erhalten Sie vom International Center alle notwendigen Informationen zum Einschreibverfahren.
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BAföG | |
Eine Weiterförderung nach dem BAföG für das Masterstudium kann erst beginnen, wenn der Bachelorabschluss vorliegt. Wenn Sie noch im Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, besteht für Sie die Möglichkeit für das Bachelorstudium eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer zu beantragen. Sobald Ihr Abschluss vorliegt, kann die Förderung auf den Master umgestellt werden.
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Modulangebot und Studienpläne | |
Im Masterstudiengang Electrical and Information Engineering stellen Sie Ihren Studienplan gemäß den Vorgaben der Fachprüfungsordnung individuell zusammen. Hierbei können Sie sich für einen Studienplan mit ausgewiesener oder ohne ausgewiesene Spezialisierung entscheiden. Informationen zu den möglichen Spezialisierungen erhalten Sie ebenfalls in der Fachprüfungsordnung. Studieren Sie den Masterstudiengang Electrical Engineering and Information Technology gemäß der Fachprüfungsordnung 2019 oder den Masterstudiengang Electrical and Information Engineering gemäß der Fachprüfungsordnung 2022, erstellen Sie den Studienplan für Ihre eigene Planung. So wissen Sie von Beginn Ihres Studiums an, wie Sie die in den verschiedenen Kategorien erforderlichen Leistungspunkte erreichen. Für die Zusammenstellung des Studienplans stehen Ihnen ein Studienplan-Fomular (FPO 2019) und ein Studienplan-Formular (FPO 2022) zur Verfügung. Studierende, die noch in den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik eingeschrieben sind, stellen Ihren Studienplan gemäß der entsprechenden Fachprüfungsordnung in Absprache mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer zusammen und reichen ihn zur Genehmigung durch die Prüfungsausschussvorsitzende oder den Prüfungsausschussvorsitzenden beim Prüfungsamt ein. Auch für diese Studierende steht ein Studienplan-Formular (FPO 2015) zur Verfügung. Informationen zu den Modulen finden Sie auf der Seite mit Informationen zu den Lehrveranstaltungen dieses Studiengangs. |