Nichttechnische Module
Studierende des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik (ET&IT) sind verpflichtet im Laufe des Studiums nichttechnische Wahlpflichtmodule zu belegen, damit sie ihren Studiengag erfolgreich abschließen können. Für Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen ET&IT besteht eine solche Verpflichtung nicht.
In den Fachprüfungsordnungen des Bachelorstudiengangs ET&IT ist die Zahl an Leistungspunkten genannt, die insgesamt in nichttechnischen Wahlpflichtmodulen erbracht werden muss. In den Studienverlaufsplänen sind diese Leistungspunkte i.d.R. auf mehrere nichttechnische Module aufgeteilt, die über verschiedene Semester verteilt sind. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich an diese Aufteilung und die vorgeschlagenen Semesterlagen halten. Zum erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums ist es lediglich wichtig, dass Sie am Ende Ihres Studiums die erforderliche Gesamtzahl an Leistungspunkten in nichttechnischen Module erbracht haben.
Als nichttechnische Module gelten in der Regel die Module anderer Fakultäten. Es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Weist ein Modul einer anderen Fakultät eine starke inhaltliche Nähe zu den Modulen Ihres Studiengangs auf, so wird es nicht als nichttechnisches Modul anerkannt. Dies kann z.B. bei Mathematik- oder Physik-Modulen der Fall sein. Im Zweifelsfall fragen Sie die zuständige Prüfungsausschussvorsitzende oder den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden rechtzeitig vor dem Besuch eines Moduls, ob es als nichttechnisches Modul anerkannt wird.
Ein breites Angebot an nichttechnischen Modulen bietet das Zentrum für Schlüsselqualifikationen (ZfS) an. Dort finden Sie Module, die von den verschiedenen Fächern explizit für Studierende anderer Fächer geöffnet sind. Mit dem Einverständnis der zuständigen Dozentin oder des zuständigen Dozenten können Sie auch Module besuchen, die nicht über das Zentrum für Schlüsselqualifikation für Studierende anderer Studiengänge geöffnet ist. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn an die Dozentin oder den Dozenten und holen Sie ihr bzw. sein Einverständnis ein. Sinnvoll ist, dass Sie eine Bestätigung Ihrer Zulassung in Textform - z.B. per E-Mail - vorliegen haben. Sollten Sie ein Modul ohne die ggf. notwendige Anmeldung oder ohne das ggf. erforderliche Einverständnis der Dozentin bzw. des Dozenten besuchen, werden Sie nicht zu der entsprechenden Prüfung zugelassen.
Zu vielen Modulen, die als nichttechnische Wahlmodule belegt werden können, ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Das Zentrum für Schlüssequalifikationen nennt auf seiner Website zum Anmeldeverfahren für das ZfS-Angebot auch die jeweils geltenden Anmeldefristen. Wenn Sie ein Modul besuchen wollen, dass nicht über das ZfS für Studierende anderer Fächer geöffnet ist, informieren Sie sich bitte individuell über das hierfür geltende Anmeldeverfahren und die entsprechende Frist.
Leistungspunkte werden ausschließlich durch den erfolgreichen Abschluss von Modulen erworben, nicht durch den Abschluss einzelner Lehrveranstaltungen, die einem Modul zugeordnet sind. Setzt sich ein Modul aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, z.B. einer Vorlesung und einem Proseminar, müssen Sie somit zum Erwerb der Leistungspunkte alle Teilleistungen erfolgreich abgeschlossen haben. Es können daher nur vollständige Module als nichttechnische Wahlmodule anerkannt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Lehrveranstaltungen zu dem von Ihnen gewählten nichttechnischen Modul gehören und ob es Ihnen möglich sein wird, das Modul abzuschließen. In manchen Fällen erstreckt sich ein Modul über mehr als ein Semester. In diesem Fall ist es oft schwierig abzuschätzen, ob alle zu dem Modul gehörigen Lehrveranstaltungen tatsächlich besucht werden können. Die Definition von Modulen obliegt den jeweiligen anbietenden Fächern.