BAföG Informationen

 

BAföG - das Studentenwerk unterstützt und berät

Wenn Sie das erste Mal BAföG beantragen oder sich im Laufe der Semester Fragen ergeben, wenden Sie sich an das Studentenwerk Schleswig-Holstein. Dort finden Sie alle Fristen und Termine und die Antragsformulare zum Download. Zudem können Sie mit den dort angegebenen Links Ihren Antrag online einreichen.

 

BAföG-Beauftragte des Instituts ETIT

  • Michael HoeftBAföG-Beauftragter:
    Prof. Dr.-Ing. Michael Höft
    E-Mail

  • Stellvertretender BAföG-Beauftragter:
    Prof. Dr. Hermann Kohlstedt
    E-Mail

     

Weitere Details

Feste ECTS-Schwelle

Hat eine Studierende oder ein Studierender nach dem

  • 3. Fachsemester mindestens 40 ECTS,
  • 4. Fachsemester mindestens 60 ECTS,
  • 5. Fachsemester mindestens 80 ECTS

 

erreicht, kann ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass ihr bzw. sein Studienverlauf im üblichen Rahmen ist.

 

Individuelle Prüfung

Hat eine Studierende oder ein Studierender die obige Schwelle unterschritten, prüft die oder der BAföG-Beauftragte individuell auf fachlicher Ebene, ob der Studienverlauf dennoch als „üblich“ bescheinigt werden kann. Hierzu wird die oder der Studierende aufgefordert, schriftlich darzulegen, dass sie ihr Studium bzw. er sein Studium zielgerichtet betreibt. Die Darstellung kann beispielsweise durch Belege über erstellte Übungsaufgaben ergänzt werden, wie sie in einigen Grundlagenfächern wie Mathematik, Grundgebiete der Elektrotechnik, usw. angeboten werden. Zudem soll die oder der Studierende die Protokolle des Grundpraktikums Elektrotechnik vorlegen. Insbesondere freiwillig erbrachte Leistungen (z.B. Übungsaufgaben) sollten angefügt werden.

Weiterhin prüft die oder der BAföG-Beauftragte anhand einer vom Prüfungsamt erstellten Prüfungsübersicht, den strukturierten Ablauf des Studiums. Dies kann z.B. anhand folgender Kriterien geschehen:

  • Liegen regelmäßige Anmeldungen zu den Modulprüfungen vor und sind die Prüfungen auch wahrgenommen worden?
  • Ist ein großer Teil der Grundlagenfächer, wie Grundgebiete der Elektrotechnik, Mathematik, Physik, Informatik, usw. abgeschlossen?
  • Wie ist die Notenverteilung innerhalb der bestandenen Fächer?

 

Gegebenenfalls führt die oder der BAföG-Beauftragte ein Gespräch mit der oder dem Studierenden, um die Gesamtsituation zu klären. Auf Basis der erreichten ECTS und der obigen individuellen Evaluierung der Studiensituation kann bei moderater Unter­schreitung der ECTS-Schwelle, aber überzeugend dargelegter weiterer Studienplanung dennoch ein „üblicher“ Studienverlauf bescheinigt werden. In anderen Fällen wird dieser nicht bescheinigt. Es wird der oder dem Studierenden dann ggf. geraten, einen Aufschub der Leitungsprüfung beim BAföG-Amt zu beantragen und ggf. vorhandene persönliche Gründe für das Nicht-Erreichen des üblichen Standes nach §15(3) beim BAföG-Amt gelten zu machen.

Bio-inspired Computation

  • color_key Prof. Dr. Jan Steinkühler
Digitale Signalverarbeitung und Systemtheorie

  • color_key Prof. Dr. Gerhard Schmidt
Hochfrequenztechnik

  • color_key Prof. Dr. Michael Höft
Informations- und Codierungstheorie

  • color_key Prof. Dr. Peter A. Höher
Integrierte Systeme und Photonik

  • color_key Prof. Dr. Martina Gerken
Leistungselektronik

  • color_key Prof. Dr. Marco Liserre
Nachrichtenübertragungstechnik

  • color_key Prof. Dr. Stephan Pachnicke
Nanoelektronik

  • color_key Prof. Dr. Hermann Kohlstedt
Numerische Feldberechnung

  • color_key Prof. Dr. Ludger Klinkenbusch
Theoretische Elektrotechnik

  • color_key Prof. Dr. Jan Trieschmann
Vernetzte Elektronische Systeme

  • color_key Prof. Dr. Robert Rieger