Veröffentlichung der Dissertation §20 Absatz 1 - 3
Die als druckreif anerkannte Dissertation soll in der Regel spätestens innerhalb von einem Jahr nach der Disputation bei der Fakultät abgeliefert und in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn die Kandidatin oder der Kandidat das für die Prüfungsakten erforderliche Exemplar unentgeltlich im Dekanat abliefert und eine Bestätigung von der Universitätsbibliothek beibringt, dass die Vorgaben zur Veröffentlichung erfüllt sind:
- Veröffentlichung in allgemein zugänglichen elektronischen Medien über die Universitätsbibliothek;
- vier Exemplare, wenn die Veröffentlichung der wesentlichen Anteile der Arbeit in einer Zeitschrift erfolgt z. B. bei kumulativen Dissertationen oder;
- zwei Exemplare, wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt und eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird oder;
- vierzig Exemplare in gedruckter oder fotokopierter Form zum Zwecke der Verbreitung;
- zwei Exemplare in gedruckter Form bei Veröffentlichungen als „Book on Demand“.
Vor Veröffentlichung in elektronischer Form ist das schriftliche Einverständnis der Betreuerin oder des Betreuers einzuholen. Ist eine elektronische Veröffentlichung aus urheberrechtlichen oder patentrechtlichen Gründen nicht möglich, soll zunächst die elektronische Veröffentlichung einer Zusammenfassung erfolgen. Nach Ablauf von zwei Jahren soll die gesamte Arbeit veröffentlicht sein.
Auf den Seiten der Universitätsbibliothek
https://www.ub.uni-kiel.de/de/publizieren/publizieren/dissertationen
finden sich Informationen zur elektronischen Veröffentlichung:
https://macau.uni-kiel.de/receive/macau_mods_00003355
und die Checkliste „Dissertationen veröffentlichen“:
https://www.ub.uni-kiel.de/de/publizieren/publizieren/bilder/checkliste-dissertationen