Promotionsurkunde §21 Absatz 1 – 3
Die Promotionsurkunde wird in deutscher Sprache unter Hinzufügung der lateinischen Prädikate ausgefertigt. Neben der Originalurkunde werden zwei beglaubigte Kopien ausgefertigt. Die Urkunden können nach Fertigstellung im Dekanat abgeholt oder an die Privatanschrift geschickt werden.
Erst mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält die Promovierte oder der Promovierte die Be-rechtigung zur Führung des Doktorgrades. Vor diesem Zeitpunkt darf der Grad in keiner Form, auch nicht als Dr. des., geführt werden.