Hinweise zur Promotion an der Technischen Fakultät

Es gilt die aktuelle Promotionsordnung vom 09. August 2018 Link

Promotion

Die Fakultät verleiht aufgrund einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation) den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) oder der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.).

Mit der Dissertation und der Disputation soll der Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in einem mathematischen, naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Fachgebiet erbracht werden.