Antrag auf Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahren §9 Absatz 1 - 8
Der Antrag ist schriftlich an das Dekanat zu richten. Folgenden Unterlagen sind dem Antrag Link beizufügen:
1. die Dissertation in vierfacher Ausfertigung, in die eine unterschriebene Erklärung eingebunden ist, die folgende Angaben enthält:
a) dass die Abhandlung - abgesehen von der Beratung durch die Betreuerin oder den Betreuer - nach Inhalt und Form eine eigenständige und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln verfasste Arbeit ist;
b) ob die Arbeit ganz oder zum Teil schon einer anderen Stelle im Rahmen eines Prüfungsverfahrens vorgelegen hat, veröffentlicht worden ist oder zur Veröffentlichung eingereicht wurde;
c) dass die Arbeit unter Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft entstanden ist;
d) die Angabe, ob ein akademischer Grad entzogen wurde;
Ebenfalls muss eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache eingebunden sein.
2. eine kurze Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs mit Angaben der Staatsangehörigkeit, des Studiengangs und der Anzahl der an den einzelnen Hochschulen verbrachten Studiensemester;
3. Nachweise über das nach § 7 vorausgesetzte Studium mit dem Abschlusszeugnis und etwaige sonstige Hochschulzeugnisse (Masterzeugnis und Masterurkunde (handelt es sich um einen im Ausland absolvierten Abschluss, zusätzlich Bachelorzeugnis und Bachelorurkunde zumindest in Englisch übersetzt) als beglaubigte Kopien;
4. eine Erklärung über etwaige frühere Promotionsversuche unter Angabe des Zeitpunktes, der Fakultät oder des Fachbereichs sowie des Themas der Arbeit;
5. ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) zur Vorlage bei einer Behörde.
Das Führungszeugnis beantragen Sie mit dem Verwendungszweck „Promotion“ im Rathaus oder online.
6. ein Schreiben der Betreuerin oder des Betreuers mit einem Vorschlag für zwei mögliche Gutachterinnen oder Gutachter;
7. ein Schreiben über den Eigenanteil der Doktorandin oder des Doktoranden bei Publikationen, die Teil der Dissertationsschrift sind (siehe § 8 Absatz 2). Dieses Schreiben ist von der Kandidatin oder dem Kandidaten und von der Betreuerin oder dem Betreuer zu unterschreiben und
8. die elektronische Version der Dissertation per E-Mail.