Ablauf Promotionsprüfungsverfahren

Nach Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen, erfolgt die Zulassung durch den Dekan. Erst- und Zweitgutachter*innen werden um die Erstellung der Gutachten innerhalb von 6 Wochen gebeten. Ggfs. wird ein drittes Gutachten erforderlich.

Liegen alle Gutachten dem Dekanat vor, erfolgt die Auslage von Gutachten und Dissertation eine Woche während der Vorlesungszeit, 3 Wochen während der vorlesungsfreien Zeit im Dekanat.

Das Dekanat erbittet einen Disputationstermin, der mit den Mitgliedern der Prüfungskommission abgesprochen ist und lädt die Prüfungskommission und die Kandidatin oder den Kandidaten zur Disputation ein und kündigt diese hochschulweit an.

Disputationen sind hochschulöffentlich. Auf begründeten Antrag kann der Promotionsausschuss eine Disputation in nichtöffentlicher Sitzung zulassen.


Durchführung der Disputation §16 Absatz 1 - 9

Die Disputation umfasst zwei zeitlich direkt aufeinander folgende Abschnitte:

  1. einen Vortrag der Kandidatin oder des Kandidaten von etwa 30 Minuten Dauer über die Dissertation sowie
  2. eine sich daran anschließende und davon ausgehende Aussprache der Kandidatin oder des Kandidaten mit der Prüfungskommission über das Thema der Dissertation und über angrenzende Gebiete von 45 bis 60 Minuten Dauer.

Unmittelbar anschließend an die Disputation findet eine nichtöffentliche Schlusssitzung der
Prüfungskommission statt.

Am Ende der Disputation wird von der Prüfungskommission festgestellt, ob die Dissertation druckreif ist. Ist sie nicht als druckreif bezeichnet worden, so wird die Druckreife erst nach Vornahme der verlangten Änderungen von der Dekanin oder dem Dekan nach schriftlicher Bestätigung der Erstgutachterin oder des Erstgutachters festgestellt.

Nach erfolgter Disputation können Sie die Gutachten im Dekanat einsehen.