Hinweise zur Promotion an der Technischen Fakultät
Es gilt die aktuelle Promotionsordnung vom 09. August 2018 Link
Promotion
Die Fakultät verleiht aufgrund einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation) den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) oder der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.).
Mit der Dissertation und der Disputation soll der Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in einem mathematischen, naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Fachgebiet erbracht werden.
Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand §4 Absatz 1 - 9
Als Doktorandin/Doktorand müssen Sie sich an der Technischen Fakultät anmelden. Der Antrag ist verpflichtend und soll vor Beginn der Arbeiten am Promotionsvorhaben schriftlich an den Dekan gerichtet werden.
Dem Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand Link sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Betreuungsvereinbarung Link
- Masterzeugnis und Masterurkunde (handelt es sich um einen im Ausland absolvierten Abschluss, zusätzlich Bachelorzeugnis und Bachelorurkunde, alle Unterlagen zumindest ins Englische übersetzt) als beglaubigte Kopien.
Ausländische Abschlüsse werden vor Zulassung auf Gleichwertigkeit überprüft.
Den kompletten Antrag schicken Sie an:
Dekanat der Technischen Fakultät
Tanja Wengler
Kaiserstraße 2
24143 Kiel
Antrag auf Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahren §9 Absatz 1 - 8
Der Antrag ist schriftlich an das Dekanat zu richten. Folgenden Unterlagen sind dem Antrag Link beizufügen:
1. die Dissertation in vierfacher Ausfertigung, in die eine unterschriebene Erklärung eingebunden ist, die folgende Angaben enthält:
a) dass die Abhandlung - abgesehen von der Beratung durch die Betreuerin oder den Betreuer - nach Inhalt und Form eine eigenständige und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln verfasste Arbeit ist;
b) ob die Arbeit ganz oder zum Teil schon einer anderen Stelle im Rahmen eines Prüfungsverfahrens vorgelegen hat, veröffentlicht worden ist oder zur Veröffentlichung eingereicht wurde;
c) dass die Arbeit unter Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft entstanden ist;
d) die Angabe, ob ein akademischer Grad entzogen wurde;
Ebenfalls muss eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache eingebunden sein.
2. eine kurze Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs mit Angaben der Staatsangehörigkeit, des Studiengangs und der Anzahl der an den einzelnen Hochschulen verbrachten Studiensemester;
3. Nachweise über das nach § 7 vorausgesetzte Studium mit dem Abschlusszeugnis und etwaige sonstige Hochschulzeugnisse (Masterzeugnis und Masterurkunde (handelt es sich um einen im Ausland absolvierten Abschluss, zusätzlich Bachelorzeugnis und Bachelorurkunde zumindest in Englisch übersetzt) als beglaubigte Kopien;
4. eine Erklärung über etwaige frühere Promotionsversuche unter Angabe des Zeitpunktes, der Fakultät oder des Fachbereichs sowie des Themas der Arbeit;
5. ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) zur Vorlage bei einer Behörde.
Das Führungszeugnis beantragen Sie mit dem Verwendungszweck „Promotion“ im Rathaus oder online.
6. ein Schreiben der Betreuerin oder des Betreuers mit einem Vorschlag für zwei mögliche Gutachterinnen oder Gutachter;
7. ein Schreiben über den Eigenanteil der Doktorandin oder des Doktoranden bei Publikationen, die Teil der Dissertationsschrift sind (siehe § 8 Absatz 2). Dieses Schreiben ist von der Kandidatin oder dem Kandidaten und von der Betreuerin oder dem Betreuer zu unterschreiben und
8. die elektronische Version der Dissertation per E-Mail.
Ablauf Promotionsprüfungsverfahren
Nach Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen, erfolgt die Zulassung durch den Dekan. Erst- und Zweitgutachter*innen werden um die Erstellung der Gutachten innerhalb von 6 Wochen gebeten. Ggfs. wird ein drittes Gutachten erforderlich.
Liegen alle Gutachten dem Dekanat vor, erfolgt die Auslage von Gutachten und Dissertation eine Woche während der Vorlesungszeit, 3 Wochen während der vorlesungsfreien Zeit im Dekanat.
Das Dekanat erbittet einen Disputationstermin, der mit den Mitgliedern der Prüfungskommission abgesprochen ist und lädt die Prüfungskommission und die Kandidatin oder den Kandidaten zur Disputation ein und kündigt diese hochschulweit an.
Disputationen sind hochschulöffentlich. Auf begründeten Antrag kann der Promotionsausschuss eine Disputation in nichtöffentlicher Sitzung zulassen.
Durchführung der Disputation §16 Absatz 1 - 9
Die Disputation umfasst zwei zeitlich direkt aufeinander folgende Abschnitte:
- einen Vortrag der Kandidatin oder des Kandidaten von etwa 30 Minuten Dauer über die Dissertation sowie
- eine sich daran anschließende und davon ausgehende Aussprache der Kandidatin oder des Kandidaten mit der Prüfungskommission über das Thema der Dissertation und über angrenzende Gebiete von 45 bis 60 Minuten Dauer.
Unmittelbar anschließend an die Disputation findet eine nichtöffentliche Schlusssitzung der
Prüfungskommission statt.
Am Ende der Disputation wird von der Prüfungskommission festgestellt, ob die Dissertation druckreif ist. Ist sie nicht als druckreif bezeichnet worden, so wird die Druckreife erst nach Vornahme der verlangten Änderungen von der Dekanin oder dem Dekan nach schriftlicher Bestätigung der Erstgutachterin oder des Erstgutachters festgestellt.
Nach erfolgter Disputation können Sie die Gutachten im Dekanat einsehen.
Veröffentlichung der Dissertation §20 Absatz 1 - 3
Die als druckreif anerkannte Dissertation soll in der Regel spätestens innerhalb von einem Jahr nach der Disputation bei der Fakultät abgeliefert und in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn die Kandidatin oder der Kandidat das für die Prüfungsakten erforderliche Exemplar unentgeltlich im Dekanat abliefert und eine Bestätigung von der Universitätsbibliothek beibringt, dass die Vorgaben zur Veröffentlichung erfüllt sind:
- Veröffentlichung in allgemein zugänglichen elektronischen Medien über die Universitätsbibliothek;
- vier Exemplare, wenn die Veröffentlichung der wesentlichen Anteile der Arbeit in einer Zeitschrift erfolgt z. B. bei kumulativen Dissertationen oder;
- zwei Exemplare, wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt und eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird oder;
- vierzig Exemplare in gedruckter oder fotokopierter Form zum Zwecke der Verbreitung;
- zwei Exemplare in gedruckter Form bei Veröffentlichungen als „Book on Demand“.
Vor Veröffentlichung in elektronischer Form ist das schriftliche Einverständnis der Betreuerin oder des Betreuers einzuholen. Ist eine elektronische Veröffentlichung aus urheberrechtlichen oder patentrechtlichen Gründen nicht möglich, soll zunächst die elektronische Veröffentlichung einer Zusammenfassung erfolgen. Nach Ablauf von zwei Jahren soll die gesamte Arbeit veröffentlicht sein.
Auf den Seiten der Universitätsbibliothek
https://www.ub.uni-kiel.de/de/publizieren/publizieren/dissertationen
finden sich Informationen zur elektronischen Veröffentlichung:
https://macau.uni-kiel.de/receive/macau_mods_00003355
und die Checkliste „Dissertationen veröffentlichen“:
https://www.ub.uni-kiel.de/de/publizieren/publizieren/bilder/checkliste-dissertationen
Promotionsurkunde §21 Absatz 1 – 3
Die Promotionsurkunde wird in deutscher Sprache unter Hinzufügung der lateinischen Prädikate ausgefertigt. Neben der Originalurkunde werden zwei beglaubigte Kopien ausgefertigt. Die Urkunden können nach Fertigstellung im Dekanat abgeholt oder an die Privatanschrift geschickt werden.
Erst mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält die Promovierte oder der Promovierte die Be-rechtigung zur Führung des Doktorgrades. Vor diesem Zeitpunkt darf der Grad in keiner Form, auch nicht als Dr. des., geführt werden.
Allgemeines und Anschrift
Anschrift
Dekanat der Technischen Fakultät
Tanja Wengler
Kaiserstraße 2
24143 Kiel
Telefon: 0431/880-6001
e-mail: tw@tf.uni-kiel.de oder dekanat@tf.uni-kiel.de
Dekanin der Technischen Faklultät
Prof. Dr. Martina Gerken
Prodekane der Technischen Fakultät:
Prof. Dr. Jeffrey McCord
Prof. Dr. Reinhard von Hanxleden
Promotionsausschuss der Technischen Fakultät
Vertreter |
Stellvertreter |
Prof. Dr. Martina Gerken (Dekanin/Vorsitz) |
|
Prof. Dr.-Ing. Stephan Pachnicke |
Prof. Dr.-Ing. Jan Trieschmann |
Prof. Dr. Matthias Renz |
Prof. Dr. Dirk Nowotka |
Prof. Dr.-Ing. Stephan Wulfinghoff |
Prof. Dr. Jeffrey McCord |
Dr.-Ing. Frank Daschner |
Dr. rer. nat. Oliver Riemenschneider |
PD Dr. Henning Schnoor |
PD Dr. Frank Huch |
Prof. Dr. rer. nat. Jan Benedikt (MNF) |
Prof. Dr. Hartmut Weiß (MNF) |