Fakultätskonvent
Der Konvent berät und entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät. Er tritt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Semester, während der vorlesungsfreien Zeit nur in unaufschiebbaren Fällen, zusammen. Die Sitzungen des Fakultätskonvents sind gemäß § 16 Abs. 1 HSG hochschulöffentlich.
[Anmerkung, nach der Neuwahl des Konvents im Juni 2022 werden die Seiten zurzeit überarbeitet. Die Seiten sind daher nicht zwingend aktuell]
Kommissionen und Ausschüsse des Konvents
Protokolle des Konvents