Corona-Informationen der Kieler Universität
Beschäftigte, die zu einer Risikogruppe gehören
Im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten wie Grippe, RSV, SARS-CoV-2 etc. ist eine generelle Festlegung der Einstufung einzelner Mitarbeitenden in eine Risikogruppe aufgrund der Vielfalt verschiedener Vorerkrankungen und ihrer Schweregrade sowie der Vielzahl anderer Einflussfaktoren nicht möglich. Jeder Fall ist individuell zu betrachten. Hierbei ist der Zusammenhang zwischen der individuellen gesundheitlichen Situation und der ausgeübten Tätigkeiten entscheidend. Daher ist die arbeitsmedizinische Expertise besonders wichtig.
Vorgehensweise:
Zeigen Mitarbeitende ihren Vorgesetzen an, dass sie zu einer Risikogruppe gehören, ist der Betriebsärztliche Dienst hinzuzuziehen. Durch die Vorgesetzten ist mit Beteiligung des Betriebsärztlichen Dienstes eine individuelle Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmendokumentation zu erstellen.
Bei schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Beschäftigten ist die Schwerbehindertenvertretung (SBV) bezüglich der vorgenommenen Risikoeinschätzung und den daraus abgeleiteten arbeitsorganisatorischen Maßnahmen von den Vorgesetzten entsprechend zu beteiligen. Professor*innen wenden sich bitte an das jeweilige Dekanat der Fakultät.