Auf Flugplätzen ist eine bestimmte Fläche festgelegt, auf der Bodensignale für den Flugbetrieb ausgelegt werden, soweit diese nicht entsprechend ihrer Bedeutung an anderen Stellen angebracht sind. Falls entsprechende Anweisungen nicht über Funk eingeholt werden können, sollte der Flugplatz während des Anflugs oberhalb der Platzrundenhöhe und Ausschau nach Bodensignalen gehalten werden.
Landeverbot für längere Zeit | |
Bei Landeanflug und bei der Landung ist wegen des schlechten Zustands des Rollfeldes oder aus anderen Gründe besondere Vorsicht geboten. | |
Zum Starten, Landen und Rollen dürfen nur Start- und Landebahnen und Rollbahnen benutzt werden. | |
Rollbewegungen sind nicht auf Start- und Landebahnen oder Rollbahnen beschränkt. | |
Angabe der Startrichtung abgerundet auf die nächsten 10 Grad der mißweisenden Kompaßrose. | |
Flugsicherungsmeldungen sind an der so bezeichneten Stelle abzugeben. | |
Nach dem Start und vor der Landung sind Richtungsänderungen für Motorflugzeuge nur in Pfeilrichtung erlaubt. | |
Richtungsänderungen nur nach rechts erlaubt (Rechtsplatzrunde) | |
Am Flugplatz wird Segelflugbetrieb durchgeführt. | |
Starts und Landungen parallel zum Längsbalken n Richtung auf den Querbalken. | |
Der durch Kreuze bezeichnete oder begrenzte Teil des Rollfeldes ist nicht benutzbar. | |
Starts und Landungen sind in die Richtung auszuführen, in die die spitze Seite des Tetraeders zeigt. |
7.3.2000