Bodensignale

Auf Flugplätzen ist eine bestimmte Fläche festgelegt, auf der Bodensignale für den Flugbetrieb ausgelegt werden, soweit diese nicht entsprechend ihrer Bedeutung an anderen Stellen angebracht sind. Falls entsprechende Anweisungen nicht über Funk eingeholt werden können, sollte der Flugplatz während des Anflugs oberhalb der Platzrundenhöhe und Ausschau nach Bodensignalen gehalten werden.

Landeverbot Landeverbot für längere Zeit
Vorsicht bei Landeanflug Bei Landeanflug und bei der Landung ist wegen des schlechten Zustands des Rollfeldes oder aus anderen Gründe besondere Vorsicht geboten.
nur Start-/Landes-/Rollbahn! Zum Starten, Landen und Rollen dürfen nur Start- und Landebahnen und Rollbahnen benutzt werden.
Rollbewegungen nicht beschränkt Rollbewegungen sind nicht auf Start- und Landebahnen oder Rollbahnen beschränkt.
Startrichtung Angabe der Startrichtung abgerundet auf die nächsten 10 Grad der mißweisenden Kompaßrose.
Flugsicherungsmeldungen hier Flugsicherungsmeldungen sind an der so bezeichneten Stelle abzugeben.
getrennte Platzrunde Nach dem Start und vor der Landung sind Richtungsänderungen für Motorflugzeuge nur in Pfeilrichtung erlaubt.
Richtungsänderungen nur nach rechts Richtungsänderungen nur nach rechts erlaubt (Rechtsplatzrunde)
Segelflugbetrieb Am Flugplatz wird Segelflugbetrieb durchgeführt.
Starts und Landungen parallel zum Längsbalken Starts und Landungen parallel zum Längsbalken n Richtung auf den Querbalken.
unbenutzbar Der durch Kreuze bezeichnete oder begrenzte Teil des Rollfeldes ist nicht benutzbar.
Richtungshinweis Starts und Landungen sind in die Richtung auszuführen, in die die spitze Seite des Tetraeders zeigt.

7.3.2000