FAQ

Diese Seite wird nach und nach mit Antworten auf wichtige Fragen gefüllt, die im Prüfungsamt immer wieder gestellt werden.

Einreichen von Nachweisen

In welcher Sprache dürfen Nachweise eingereicht werden?

Gemäß § 82a des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz, LVwG) ist die Amtssprache der Universität Deutsch. Anträge und zugehörige Nachweise nehmen wir daher in Deutsch an. Wir erlauben es zudem, dass Sie Anträge sowie Nachweise auf Englisch einreichen. Liegen Ihnen Nachweise nicht auf Deutsch oder Englisch, sondern nur in einer anderen Sprache vor, haben Sie nebem dem eigentlichen Nachweis eine Übersetzung vorzulegen. In begründeten Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich oder eine Übersetzung, die durch eine öffentlich bestellte oder beeidigte Person angefertigt wurde.

Prüfungsanmeldung

Für welche Prüfungen ist eine Anmeldung erforderlich?

Während der Anmeldezeiträume melden Sie sich zum einen zur Teilnahme an Klausuren und mündlichen Prüfungen an. Zum anderen melden Sie sich bitte auch zu den semesterbegleitenden Prüfungen in Laborpraktika, Projekten und Seminaren an, wenn Sie im laufenden Semester ein solches Modul belegen.

Die Anmeldung zur Prüfung in Laborpraktika, Projekten und Seminaren ersetzt nicht die ggf. erforderliche Anmeldung zur Teilnahme am Modul. Bei einigen Modulen ist vor Veranstaltungsbeginn eine separate Anmeldung zur Teilnahme notwendig, z.B. wenn es nur eine begrenzte Zahl an Plätzen gibt. Bei diesen Modulen sind Informationen zum Anmeldeverfahren im zugehörigen UnivIS-Eintrag vermerkt.

Anmeldung zu Blockkursen

Wird ein Blockkurs angeboten, ist die Anmeldung zur zugehörigen Prüfung während des zum Semester gehörenden Anmeldezeitraums möglich.

Findet der Blockkurs erst nach dem Anmeldezeitraum statt, ist die Prüfungsanmeldung auch noch während des Blockkurses möglich. Die Anmeldung erfolgt dann über die Dozentin bzw. den Dozenten.

Wahlmodule

Absolvieren von zusätzlichen Wahlmodulen

Möchten Sie zusätzliche Wahlmodule absolvieren, d.h. mehr Wahlmodule als für Ihren Studienabschluss erforderlich sind, können Sie teilweise wählen, welche in Ihren Abschluss eingehen und somit im Zeugnis genannt werden.

Bitte berücksichtigen Sie die Regelungen, die in Ihrer Fachprüfungsordnung hinsichtlich dem Belegen zusätzlicher Wahlmodule genannt sind.

Ist eine Anmeldung der Industriefachpraxis erforderlich?

Für die Industriefachpraxis ist eine Anmeldung erforderlich. Füllen Sie hierfür das entsprechende Anmeldeformular aus und reichen Sie es im Prüfungsamt Elektrotechnik und Informationstechnik ein.

Wie soll der Praktikumsbericht aufgebaut sein?

Der Praktikumsbericht muss eine ausformulierte Dokumentation in Aufsatzform (Arbeitsbericht), tabellarische Wochenübersichten (Wochenberichte) und ein Zeugnis der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers enthalten. Arbeits- und Wochenberichte müssen von der Betreuerin oder dem Betreuer abgezeichnet werden. Es ist ausreichend, dass die Berichte nach Abschluss des Praktikums einmalig gesammelt unterschrieben werden.

Der Arbeitsbericht soll sachlich Aufschluss über die von der Praktikantin oder dem Praktikanten ausgeführten Arbeiten geben und nach Projekten gegliedert sein. Der Bericht soll sich bei der Darstellung auf die für die dargelegten Tätigkeiten notwendigen Zusammenhänge beschränken. Detaillierte Messergebnisse sind beispielsweise nicht erforderlich. Eine Erzählung aus der „Ich“-Perspektive ist möglich.

Bei einer Praxis von 10 Wochen soll der Bericht – incl. Skizzen, Schaltpläne etc. – etwa 10-20 Seiten lang sein. Abbildungen sollten sich auf eine sinnvolle Tätigkeitsdarstellung beschränken. Auf illustrierende Fotos oder Prospekte soll verzichtet werden. Genauere Angaben zum Bericht sind in der Fachprüfungsordnung zu finden.

In den Wochenberichten sind die täglich ausgeführten Arbeiten in tabellarischer Form stichwortartig unter Angabe der Dauer sowie der täglichen Gesamtarbeitszeit anzugeben.

Wo reiche ich meinen Praktikumsbericht ein?

Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Bericht (Zeugnis, tabellarischer und ausführlicher Bericht mit Unterschrift der Betreuerin oder des Betreuers) digital per E-Mail im Prüfungsamt ein.

 

Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen vollständig sind, da eine Bearbeitung ansonsten leider nicht möglich ist. Die Anforderungen finden Sie im Anhang „Industriepraktikum“ Ihrer Fachprüfungsordnung.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Praktikumsberichts?

Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von i. d. R. ca. zwei bis drei Wochen.

Abschlussarbeiten

Beschäftigung von Studierenden als Hilfskräfte während der Abschlussarbeit

Die maximal erlaubte wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Da Abschlussarbeiten in Vollzeit (38,7 Stunden) bearbeitet werden, dürfen Studierende neben ihrer Abschlussarbeit maximal 9,3 Stunden pro Woche als Hilfskraft beschäftigt werden.

Betriebsschließungen während der Abschlussarbeit

Bitte planen Sie Ihre Abschlussarbeit so, dass Sie an Tagen von Betriebsschließungen zu Hause arbeiten können. Aus Gründen der Gleichbehandlung kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Abschlussarbeit um die Dauer der Betriebsschließung nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Ein entsprechender Antrag ist – gemeinsam mit einer von der Betreuerin oder dem Betreuer unterschriebenen Erklärung – an die zuständige Prüfungsausschussvorsitzende oder den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten.

Wie lautet die Erklärung, die jede Abschlussarbeit enthalten muss?

Deutschsprachige Abschlussarbeiten müssen die folgende Erklärung enthalten:

Erklärung

Ich versichere, dass ich die Bachelorarbeit / Masterarbeit "Untersuchung wichtiger Dinge" selbständig und ohne unzulässige fremde Hilfe angefertigt habe und dass ich alle von anderen Autorinnen und Autoren wörtlich übernommenen Stellen wie auch die sich an die Gedankengänge anderer Autorinnen und Autoren eng anlehnenden Ausführungen meiner Arbeit besonders gekennzeichnet und die entsprechenden Quellen angegeben habe.

Mir ist bekannt, dass die unter Anleitung entstandene Bachelorarbeit / Masterarbeit, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, eine Gruppenleistung darstellt und in die Gesamtforschung der betreuenden Institution eingebunden ist. Daher darf keiner der Miturheberinnen und Miturheber (z.B. Texturheberin, gestaltender Projektmitarbeiter, mitwirkende Betreuerin) ohne (schriftliches) Einverständnis aller Beteiligten aufgrund ihrer Urheberrechte auch Passagen der Arbeit weder kommerziell nutzen noch Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist das Arbeitnehmererfindergesetz zu berücksichtigen in dem eine Vorveröffentlichung patentrelevanter Inhalte verboten wird.

Ort, Datum
Unterschrift
Maxi Mustermensch

 

Englischsprachige Abschlussarbeiten müssen die folgende Erklärung enthalten:

Declaration

I declare that I have produced the Bachelor’s thesis / Master’s thesis "Title of thesis" independently and without improper external assistance and that I have identified all word-for-word quotations of other authors, as well as comments based closely on other authors’ ideas, and I have listed the relevant sources.

I am aware that, unless agreed otherwise, the Bachelor’s thesis / Master’s thesis produced under supervision represents a group achievement and forms part of the overall research of the supervising institution. As a result, none of the co-authors (e.g. authors of text, creative project staff, co-supervisors) may use passages from the thesis for commercial purposes or make them accessible to third parties without the (written) approval of all those involved due to reasons of copyright. Particular note must be taken of the Arbeitnehmererfindergesetz (German Employee Invention Act), according to which pre-publication of patent-related content is prohibited.

Place, date
Signature
Name of candidate

Wie lang muss die in einer Abschlussarbeit enthaltene Zusammenfassung sein?

Sofern gemäß der Fachprüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik, Electrical and Information Engineering sowie Wirtschaftsingenieurwesen ET&T eine Zusammenfassung erstellt werden muss, soll diese den Umfang von etwa einer Din-A4 Seite besitzen.

 

Wo müssen Abschlussarbeiten abgegeben werden?

Gemäß § 11 Abs. 6 der Prüfungsverfahrensordnung (PVO) müssen Abschlussarbeiten fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden.

Außerhalb der Dienstzeiten des Prüfungsamtes besteht die Möglichkeit, die Arbeit in einem an das Prüfungsamt addressierten Briefumschlag an der Pforte der TF oder im Fristenbriefkasten am
Verwaltungshochhaus der CAU am Nebeneingang auf der linken Seite (auf der Seite des Eingangs zur Poststelle), der für alle fristgebundenen Angelegenheiten genutzt werden kann, abzugeben. Der Fristenbriefkasten enthält zwei Fächer, die um 0 Uhr automatisch umgeschaltet werden. Die Poststelle leert diesen Fristenbriefkasten werktags täglich. Anschließend erfolgt die hausinterne Weiterleitung per Hauspost.

Sobald der Fristenbriefkasten Betrieb genommen wurde, ist eine Abgabe in der Hauptpforte nicht mehr bzw. nur in Ausnahmefällen (z.B. falls der Einwurf des Briefkastens zu klein für die Unterlagen sein sollte) möglich.

Die Arbeit kann außerdem per Post an das Prüfungsamt gesendet werden. In jedem Fall ist ein Eingangsstempel bzw. ein Poststempel notwendig, der die fristgerechte Abgabe dokumentiert. Daher empfiehlt sich bei Postversand eine Versandart mit Einlieferungsnachweis.

Es ist auch zulässig, die Arbeit bei dem betreuenden Lehrstuhl einzureichen. Hier muss jedoch sichergestellt werden, dass die Arbeit oder ein entsprechender Nachweis zur Dokumentation der fristgerechten Einreichung unverzüglich an das Prüfungsamt weitergeleitet wird.

Wieviele Exemplare der Abschlussarbeit müssen eingereicht werden?

Jede Abschlussarbeit ist in zweifacher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem für die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Medium im Prüfungsamt einzureichen. Das Medium verbleibt im Prüfungsamt.

Zusätzlich ist die  Erklärung schriftlich (= im Original mit Original-Unterschrift) einzureichen, dass die gedruckten Exemplare mit der digitalen Version übereinstimmen.

Wie lange dauert das Erstellen des Zeugnisses?

Gemäß § 20 Abs. 1 der Prüfungsverfahrensordnung (PVO) erhalten Absolventinnen und Absolventen ihr Zeugnis spätestens vier Wochen nach der Festlegung der Gesamtnote.

Bitte beachten Sie, dass die Gesamtnote erst ermittelt werden kann, wenn dem Prüfungsamt das Ergebnis der letzten noch fehlenden erfolgreich absolvierten Prüfungsleistung vorliegt.

Handelt es sich bei der letzten Prüfungsleistung um die Bachelor- oder Masterarbeit, haben die Gutachterinnen und Gutachter am Institut für Elektrotechnik und Informationstechnik für die Bewertung der Abschlussarbeiten bis zu sechs Wochen Zeit. In dem Fall müssen Absolventinnen und Absolventen daher nach Abgabe ihrer Abschlussarbeit eine Zeitdauer von bis zu zweieinhalb Monaten bis zum Erhalt ihres Zeugnisses und der zugehörigen Dokumente einplanen.

Ist die letzte noch fehlende Leistung eine Modulprüfung, empfehlen wir, das Prüfungsamt zu informieren, sobald die Bewertung erfolgt ist. Dann kann das Prüfungsamt die Zeugnisunterlagen schneller erstellen, als wenn auf das Ende der zum Prüfungszeitraum gehörenden Bewertungsfrist gewartet wird.

Wann werden die Absolventinnen und Absolventen verabschiedet?

Für die Absolventinnen und Absolventen der Bachelor- und Masterstudiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Wirtschafsingenieurwesen ET&IT gilt folgende Regelung:

Die Verabschiedung der Absolventinnen und Absolventen findet im jeweils im November statt. Eingeladen werden alle Studierenden, deren Abschluss bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres festgestellt wird.

 

Leistungsübersichten

Wie beantragt man eine Leistungsübersicht?

Leistungsübersichten können per E-Mail (bitte Stu-Account nutzen), telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes beantragt werden.

Sie erhalten die Leistungsübersicht als PDF an Ihren Stu-Account. Eine Ausnahme bilden Abschlussleistungsübersichten. Diese werden im Regelfall zusammen mit dem Zeugnis ausgegeben.

 

 

Wie lange dauert das Erstellen einer Leistungsübersicht?

Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei Arbeitstagen.

BAföG

Wo erhalte ich Informationen zu BAföG-Anträgen?

Hinweise zu den BAföG-Beauftragten der Technischen Fakultät und Links zu den Internetseiten des BAföG-Amtes des Studentenwerks Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie auf der zentralen BAföG-Seite der Technischen Fakultät.

Informationen des Instituts für Elektrotechnik und Informationstechnik zum Thema BAföG - wie z.B. die ECTS-Schwellen, die erreicht werden müssen, damit bescheinigt werden kann, dass erreichten Leistungen im üblichen Rahmen liegen - finden Sie auf der BAföG-Seite des Instituts.

Wie erhalte ich eine Leistungsbescheinigung für einen BAföG-Antrag?

Benötigen Sie eine Leistungsbescheinigung auf dem "Formblatt 5" des BAföG-Amtes teilen Sie dies dem Prüfungsamt mit.

Bei Erreichen der erforderlichen ECTS-Punkte für eine positive Bescheinigung erhalten Sie eine E-Mail, wenn das Formblatt abgeholt werden kann.

Ist eine positive Bescheinigung mangels Voraussetzung nicht sofort ausstellbar, erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie um weitere Angaben gebeten werden. Anschließend wird - sofern von Ihnen gewünscht - individuell geprüft, ob die Bescheinigung positiv ausgestellt werden kann oder nicht und wird entsprechend erstellt.

Sie werden per Email benachrichtigt, sobald Sie das Formular im Prüfungsamt abholen können. Können Sie Ihr Formular nicht persönlich im Prüfungsamt abholen, ist auch eine Abholdung durch Dritte möglich. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass wir Ihr Dokument nur dann der von Ihnen beauftragten Person aushändigen dürfen, wenn Sie der Person schriftlich eine entsprechende Vollmacht erteilen und zum Unterschriftenvergleich eine Kopie eines unterschriebenen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis) beifügen.

Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule und Anerkennung von Studienleistungen

Wie beantrage ich die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen?

Bitte reichen Sie den von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zusammen mit den auf dem Antragsformular genannten Nachweisen über bereits erbrachte Leistungen im Prüfungsamt ein. Ihr Antrag wird anschließend intern weitergeleitet.

Wird Ihrem Antrag stattgegeben und es werden alle von Ihnen aufgeführten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, werden Sie hierüber per Email informiert. Können nicht alle von Ihnen genannten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, erhalten Sie hierüber einen rechtsgültigen Bescheid in Schriftform. Ihre Leistungen werden vom Prüfungsamt so bald wie möglich in das Prüfungsverwaltungssystem eingetragen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass Anerkennungen von Amts wegen erfolgen. Dies bedeutet, dass auch solche Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, deren Anerkennung Sie nicht beantragt haben, die jedoch für Ihren Studiengang anerkannt werden können.

Bitte planen Sie einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrags ein.