Industriepraktikum

Praktikum

 

Im Laufe des Studiums müssen Sie gemäß der Fachprüfungsordnung Ihres Fachs ein Industriepraktikum absolvieren. Beachten Sie bitte, dass Sie sich i.d.R. sehr frühzeitig um eine attraktive Praktikumsstelle bewerben müssen. Die Bewerbungen mit einem Vorlauf von drei Monaten zu verschicken ist ratsam. Nutzen Sie für die Suche insbesondere die Internetrecherche und fertigen Sie eine persönliche Hitliste der für Sie in Frage kommenden Unternehmen an. Einen Startpunkt kann Ihnen diese Liste an Praktikumsunternehmen geben (nur TF-intern oder per VPN erreichbar). Durch Besuch von Diskussionsrunden, durch Gespräche mit Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben Sie die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu gewinnen und auf diesem Weg für Sie besonders passende Praktikumsstellen zu finden.

Beachten Sie, dass Sie Ihren aktuellen Lebenslauf und alle relevanten Zeugnisse verfügbar haben müssen. Gängige Praxis ist heute die digitalisierte Bewerbung in Form eines pdf-Dokuments oder/und Nutzung von Onlinelösungen für die Erfassung von Bewerbungen, die Ihnen insbesondere bei Großunternehmen begegnen wird. Größere Unternehmen haben meist einen eigene Bereiche für Praktikumstellen auf ihren Websites geschaffen. Bei Startups sowie klein- und mittelständischen Unternehmen werden Sie dagegen oft zum Telefon greifen müssen, um die Möglichkeit eines Praktikums zu erfragen.

Wenn Sie während Ihres Studiums ein Praktikum im Ausland planen, gehen Sie von Vorlauffristen von zumindest 12 Monaten aus. Kümmern Sie sich daher sehr frühzeitig darum, welche Institutionen Sie bei der Suche und Durchführung des Praktikums unterstützen können und informieren Sie sich umfassend über das Procedere. Erste Informationen zum Auslandspraktikum finden Sie hier.

Praktikumsverträge werden im Allgemeinen von der jeweils einstellenden Firma ausgestellt. In Einzelfällen, insbesondere bei kleineren Firmen, sind solche Vorlagen eventuell nicht vorhanden. In diesen (seltenen) Fällen kann der  Muster­praktikums­vertrag der Technischen Fakultät verwendet werden.

Hier finden Sie Hinweise zum Versicherungsschutz während des Praktikums.

Bitte denken Sie an die Anmeldung Ihres Industriepraktikum im Prüfungsamt. Füllen Sie hierfür das entsprechende Anmeldeformular aus und reichen Sie es im Prüfungsamt Elektrotechnik und Informationstechnik ein.

Für ein Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen. Er muss eine ausformulierte Dokumentation in Aufsatzform (Arbeitsbericht), tabellarische Wochenübersichten (Wochenberichte) und ein Zeugnis der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers enthalten. Beachten Sie hierbei bitte Folgendes:

  • Arbeits- und Wochenberichte müssen von der Betreuerin oder dem Betreuer abgezeichnet werden. Es ist hierbei ausreichend, dass die Berichte nach Abschluss des Praktikums einmalig gesammelt unterschrieben werden.
  • Der Arbeitsbericht soll sachlich Aufschluss über die von Ihnen ausgeführten Arbeiten geben und nach Projekten gegliedert sein. Der Bericht soll sich bei der Darstellung auf die für die dargelegten Tätigkeiten notwendigen Zusammenhänge beschränken. Detaillierte Messergebnisse sind beispielsweise nicht erforderlich. Eine Erzählung aus der „Ich“-Perspektive ist möglich.
  • Bei einer Praxis von 10 Wochen soll der Bericht – incl. Skizzen, Schaltpläne etc. – etwa 10-20 Seiten lang sein. Abbildungen sollten sich auf eine sinnvolle Tätigkeitsdarstellung beschränken. Illustrierende Fotos oder Prospekte sind nicht erlaubt. Genauere Angaben zum Bericht sind in der Fachprüfungsordnung zu finden.
  • In den Wochenberichten sind die täglich ausgeführten Arbeiten in tabellarischer Form stichwortartig unter Angabe der Dauer sowie der täglichen Gesamtarbeitszeit anzugeben.

Alle Vorschriften zu den Berichten können Sie der jeweiligen Fachprüfungsordnung entnehmen, die Sie hier finden:

 

Für die Anerkennung Ihres Industriepraktikums reichen Sie Ihren Praktikumsbericht bitte digital im Prüfungsamt Elektrotechnik und Informationstechnik ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bericht alle Anforderungen gemäß Fachprüfungsordnung erfüllt, da eine Anerkennung ansonsten leider nicht möglich ist. Bitte rechnen Sie für die Anerkennung eines Industriepraktikums mit einer Bearbeitungszeit von i.d.R. zwei bis drei Wochen. Soll aufgrund einer vorläufigen Mastereinschreibung die Anerkennung des Industriepraktikums bis zum Stichtag für das Vorliegen des Bachelorabschlusses (10.06. im Sommersemester, 10.12. im Winter­semester) vorliegen, so ist der vollständige Praktikumsbericht im Sommersemester spätestens bis 15.05., im Wintersemester spätestens bis 15.11. einzureichen.

Haben Sie Fragen zum Industriepraktikum, die wir auf dieser Seite nicht beantwortet haben? Im Fall inhaltlicher Fragen zu den Praktikumsberichten, melden Sie sich gerne bei Herrn Prof. Trieschmann, der die Praktikumsberichte prüft. Bei formale Fragen melden Sie sich gerne beim Prüfungsamt Elektrotechnik und Informationstechnik. Auf der FAQ-Seite des Prüfungsamtes Elektrotechnik und Informationstechnik haben wir zu dem die Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Industriepraktikum zusammengefasst.

Bio-inspired Computation

  • color_key Prof. Dr. Jan Steinkühler
Digitale Signalverarbeitung und Systemtheorie

  • color_key Prof. Dr. Gerhard Schmidt
Hochfrequenztechnik

  • color_key Prof. Dr. Michael Höft
Informations- und Codierungstheorie

  • color_key Prof. Dr. Peter A. Höher
Integrierte Systeme und Photonik

  • color_key Prof. Dr. Martina Gerken
Leistungselektronik

  • color_key Prof. Dr. Marco Liserre
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  • color_key Prof. Dr. Stephan Pachnicke
Nanoelektronik

  • color_key Prof. Dr. Hermann Kohlstedt
Numerische Feldberechnung

  • color_key Prof. Dr. Ludger Klinkenbusch
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  • color_key Prof. Dr. Jan Trieschmann
Vernetzte Elektronische Systeme

  • color_key Prof. Dr. Robert Rieger