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Einrichtungen
Informationen für Studieninteressierte / Schüler ![]() |
BAföG-Beauftragte der TFDie BAföG-Beauftragten stellen in den jeweiligen Fachrichtungen die Bescheinigung nach § 47 und § 48 BAföG aus:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Weitere Informationen zum BAfÖG erhalten Sie beim BAfÖG-Amt des Studentenwerks Schleswig-Holstein oder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
07.05.2012 C. Newe |