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Der folgende Text ist eine Abschrift aus den "Bemerkungen
1998 des Landesrechnungshofes Schleswig-Holsteins mit Bericht zur
Landeshaushaltsrechnung 1996; Kiel, den 23. Februar 1998".
Für die Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen
werden, auch wenn die Abschrift nach bestem Wissen und Gewissen
erfolgte!
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17. |
Technische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel |
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Die Studienanfängerzahlen der
noch im Aufbau befindlichen Technischen Fakultät der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sind bisher weit
hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Auch die Zusammenarbeit
mit der Wirtschaft, die nach dem Willen des Landes in besonderem
Maße verstärkt und gefördert werden sollte,
ist erst in Ansätzen verwirklicht.
Mittelfristig erscheint die Weiterführung
der Technischen Fakultät mit einer personellen und sächlichen
Minimalausstattung im Hinblick auf die erforderliche Konkurrenzfähigkeit
nicht sinnvoll.
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| 17.1 |
Entwicklung der Technischen Fakultät |
17.1.1
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Konzeption
Die Technische Fakultät wurde durch Satzung
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) vom
23.5.1990 förmlich errichtet. Ziel der Gründung
war es, dem Abwandern von Studenten aus Schleswig-Holstein
in andere Bundesländer entgegenzuwirken und den fehlenden
ingenieurwissenschaftlichen Nachwuchs im Lande heranzuziehen.
Weiterhin sollte der Kontakt zwischen Universität und
regionaler Wirtschaft in besonderem Maße verstärkt
und gefördert werden.
Die wesentlichen Strukturmerkmale der Technischen
Fakultät wurden durch eine von der Landesregierung berufene
Sachverständigenkommission vorgegeben, die - unabhängig
vom konkreten Standort - die Einrichtung der Studiengänge
Elektrotechnik, Informatik und Materialwissenschaft empfahl.
Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß sich
diese 3 Studiengänge nicht getrennt, sondern in enger
Kooperation entwickeln sollten, um dem heutigen Anforderungsprofil
an Ingenieure in der Industrie zu entsprechen.
Der Wissenschaftsrat führte in seiner Stellungnahme
vom Januar 1993 aus, daß der Aufbau neuer Technischer
Fakultäten nur unter folgenden Bedingungen empfohlen
werden kann:
- Die Ausbauplanungen müssen innovativen
Forschungseinrichtungen und Studiengängen gewidmet
sein, das Fächerspektrum muß sich von dem bestehender
Fakultäten unterscheiden.
- Forschung und Lehre sollen auf vorhandenen
Grundstrukturen aufbauen und in die vorhandene Fächerstruktur
der Hochschule eingebettet sein.
- Die Studiengänge sollten eine breitangelegte
Grundlagenausbildung vermitteln und sich in der Vielfalt
ihrer Vertiefungsrichtungen an zukunftsorientierten Gebieten
ausrichten, da angesichts der schnellen Entwicklungen in
der Forschung und in der durch Technik geprägten Produktion
eine enge Spezialisierung im Studium bereits nach sehr kurzer
Zeit ihren Wert verliert.
- Die bauliche, personelle und sächliche
Grundausstattung muß ausreichend sein, um die Attraktivität
und Wettbewerbsfähigkeit der neuen Einrichtung zum
frühestmöglichen Zeitpunkt und auf Dauer zu gewährleisten.
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17.1.2
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Gegenwärtiger Ausbaustand
Um den politischen Willen umsetzen zu können,
mit dem Studienbetrieb in Abweichung vom Gründungsbeschluß
nicht erst im Wintersemester (WS) 1992/93, sondern bereits
im WS 1991/92 zu beginnen, erwarb das Land im Juli 1991 einen
Gebäudekomplex in Kiel-Gaarden. Zum Zeitpunkt des Erwerbs
ging man davon aus, die vorhandenen Gebäude mit geringem
Aufwand für die Zwecke der Technischen Fakultät
herrichten zu können. Erst bei späteren genauen
Untersuchungen stellte sich heraus, daß die meisten
Gebäude erhebliche bauliche Mängel aufwiesen und
z. T. aufgrund ihrer Beschaffenheit (Dunkelräume, Lagerbereiche)
nicht für Lehr- und Studienzwecke nutzbar waren.
Der Wissenschaftsrat war von vornherein der
Auffassung gewesen, daß das Gelände zwar in der
Aufbauphase geeignet sei, einige Bereiche der neuen Technischen
Fakultät zu beherbergen; mittelfristig sei es jedoch
unumgänglich, auf dem Campus der CAU neu zu bauen, um
Ausdehnungsmöglichkeiten zu schaffen und die fachlich
notwendige Einbindung in die Grundlagenfächer zu gewährleisten.
Unter diesen Umständen wäre eine Verschiebung
der Aufnahme des Studienbetriebs zugunsten einer fundierteren
Planung sowohl im Interesse des Lehr- und Studienbetriebs
als auch unter Kostenaspekten sinnvoll gewesen. Anhand der
verschiedenen Konzepte für die Unterbringung der Technischen
Fakultät 1 läßt sich überschlägig
berechnen, daß bei einer Verschiebung des Errichtungstermins
um 5 bis 6 Jahre (etwaige Bauzeit für 3 neue Gebäude
auf dem Campus) für das Land Gesamtaufwendungen von knapp
78 Mio. DM entstanden wären; eine Unterbringung nur in
Kiel-Gaarden hätte rd. 100 Mio. DM erfordert. Die damals
getroffene Entscheidung - mittelfristige Unterbringung in
Kiel-Gaarden und späterer Neubau auf dem Campus - würde
aus heutiger Einschätzung dagegen Gesamtaufwendungen
von rd. 151 Mio. DM notwendig machen.
Die unzureichende planerische Vorklärung
hat dazu geführt, daß die Fakultät sich zur
Zeit auf 3 Standorte verteilt:
- Campus der CAU (Teile der Informatik sowie
die praktische Mathematik),
- angemietete Räume in der Preußerstraße
(restliche Informatik; ca. 500 TDM Miete pro Jahr),
- Gelände in Kiel-Gaarden (Fachgebiete
Elektrotechnik und Materialwissenschaft sowie die Fakultätsverwaltung).
Entgegen seiner ursprünglichen Absicht,
der Empfehlung des Wissenschaftsrates zu folgen und auf dem
Campus neu zu bauen, legte das Land zum 26. Rahmenplan für
den Hochschulbau im März 1996 ein neues Standortkonzept
vor. Angesichts der Finanzlage des Landes und des Bundes seien
die geplanten Neubauten in absehbarer Zeit nicht zu realisieren.
Es war nunmehr vorgesehen, die Technische Fakultät mit
erheblich geringeren Kosten an 2 Standorten zu konzentrieren:
Die Bereiche Elektrotechnik und Materialwissenschaft
sollten geschlossen auf dem Gelände in Kiel-Gaarden verbleiben;
die Informatik mit ihren Studiengängen Diplom-Informatik
und Ingenieur-Informatik sollte nach Wegzug der Fachhochschule
Kiel vom Standort Legienstraße dort als Einheit geschlossen
untergebracht werden.
Der LRH hält eine Konzentration
auf maximal 2 Standorte für eine Verbesserung. Er hat
jedoch bezweifelt, daß ein Umbau der Legienstraße
für die Zwecke der Informatik mit so geringem finanziellen
Aufwand möglich ist, wie vom Land zunächst angenommen
und daß tatsächlich das gesamte Institut hier untergebracht
werden kann. Er hat daher vor einer vorschnellen Entscheidung
gewarnt und eine gründliche Überprüfung des
Standortkonzepts gefordert.
Das Wissenschaftsministerium prüft auch
derzeit, ob die Informatik - billiger als bei einem Umbau
der Legienstraße - auf dem Campus untergebracht werden
kann. Ein konkretes Konzept liegt noch nicht vor.
Das Wissenschaftsministerium ist allerdings
insgesamt der Ansicht, der bisherige Erfolg der Fakultät
- Examinierung der ersten Absolventen in der Mindestzeit und
eine "beachtliche" Stellung in der Forschung und
der Drittmitteleinwerbung - hätte die gefundene Lösung
bestätigt. Es habe sich bereits 1991 abgezeichnet, daß
sie die einzige realistische Möglichkeit sei, die Technische
Fakultät noch in diesem Jahrzehnt arbeitsfähig zu
machen. Die gefundene Lösung sei im übrigen kostengünstiger
als ein Neubau.
Letzteres mag aus der Sicht des LRH zutreffen,
solange auf einen Neubau tatsächlich verzichtet wird.
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17.1.3
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Personal/Lehrstühle
Die Technische Fakultät umfaßt derzeit
(Stand: November 1997) 19 Lehrstühle (Elektrotechnik:
82, Informatik: 7, Materialwissenschaft:
3, Technomathematik: 1). Die ursprüngliche Stellen-Eckzahl
entsprechend der Empfehlung des Wissenschaftsrates belief
sich auf 294 Stellen im Endausbau. Diese Zahl ergab sich aus
je 10 Lehrstühlen für die Bereiche Informatik und
Elektrotechnik sowie 5 Lehrstühlen im Bereich Materialwissenschaft
mit jeweils 1 Professur C4, 1 Professur C3 , 4 wissenschaftlichen
und 4 nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern (hinzu kommen ca.
40 weitere Mitarbeiter für die zentrale Verwaltung und
Infrastruktur).
Diese durchschnittliche Personalausstattung
pro Lehrstuhleinheit betrachtete der Wissenschaftsrat als
gerade noch ausreichend; sie dürfe auf keinen Fall unterschritten
werden. Dazu kommen noch 16 Stellen für die Mathematisch-Naturwissenschaftliche
Fakultät, die notwendig sind, um die Lehrimporte für
die Technische Fakultät in den Grundlagenfächern
Mathematik, Physik und Chemie erbringen zu können.
In der Anmeldung zum 25. Rahmenplan für
den Hochschulbau im Jahr 1995 legte das Land dar, daß
vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und der
schwachen Nachfrage nach ingenieurwissenschaftlichen Studienplätzen
der Ausbau der Fakultät zeitlich gestreckt werden müsse.
Der Studienbeginn in den ingenieurwissenschaftlichen Fächern
sei mit einem flächendeckend festzustellenden Einbruch
der studentischen Nachfrage für diesen Bereich zusammengefallen;
dazu komme die noch mangelnde Bekanntheit des neuen Studienangebots.
Es sei beabsichtigt, den weiteren Ausbau der Fakultät
von der Entwicklung der Studierendenzahlen abhängig zu
machen.
Die von der Technischen Fakultät angesichts
der angespannten Haushaltslage des Landes vorgelegte "Minimalstrukturplanung"
umfaßt 206,5 Stellen (darin enthalten 7,5 Stellen aus
dem Innovationspool der CAU und 11 neue Stellen aus künftigen
Haushalten). Diese Reduzierung gefährdet nach Einschätzung
der Fakultät mittelfristig ihre Lebensfähigkeit.
Die Wissenschaftsrat-Eckzahl habe bereits das fachlich sinnvolle
Minimum an Lehrstühlen zugrunde gelegt, das zur Durchführung
von Ingenieurstudiengängen erforderlich sei.
Das Wissenschaftsministerium hat dieser
"Minimalstrukturplanung" für eine "mittelfristige
Konsolidierungsphase" zugestimmt unter Berufung auf die
problematische Finanzsituation des Landes und die zur Zeit
geringe Studienplatznachfrage. Das Land hat dieses Konzept
der Mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt, hält
aber langfristig an dem vom Wissenschaftsrat gebilligten Aufbaukonzept
fest.
Der LRH hält es unter dem Gesichtspunkt
der Konkurrenzfähigkeit nicht für sinnvoll, die
Technische Fakultät mittelfristig nur mit einer personellen
und sächlichen Minimalausstattung weiterzuführen.
Unter Berücksichtigung der vom Wissenschaftsrat dargelegten
Eckpunkte kann die Fakultät im Wettbewerb um Studierende
und Doktoranden nur bestehen, wenn sie ein attraktives, individuelles
Profil ihrer Studiengänge und eine ausreichende bauliche,
personelle und sächliche Grundausstattung anbieten kann.
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17.2
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Haushalt und Finanzen
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17.2.1
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Veranschlagung (Verfahren)
Die Landesmittel für den laufenden Bedarf
der Technischen Fakultät (einschließlich Personal)
werden seit 1991, dem ersten vollständigen Haushaltsjahr
nach der Errichtung, innerhalb des Haushalts der CAU gesondert
in einer Maßnahmegruppe veranschlagt. Von Beginn an
wurden im Wege der Flexibilisierung des Haushaltsvollzugs
großzügige Deckungsvermerke für den Sach-
und Investitionshaushalt sowie zum Teil im Personalbereich
ausgebracht. Diese Regelungen über eine erweiterte Deckungsfähigkeit
wurden durch noch weitergehende Regelungen im Haushaltsgesetz
für 1997 ausgeweitet3.
Im weiteren standen/stehen für die Technische
Fakultät im Zusammenhang mit dem Aufbau erhebliche Mittel
zur Verfügung, die gemäß Hochschulbauförderungsgesetz
gemeinsam von Bund und Land zu je 50 v. H. getragen werden.
Hierzu gehören4:
- Kosten für den Erwerb der Liegenschaft
in Kiel-Gaarden in Höhe von 24,5 Mio. DM,
- Kosten für die Herrichtung der Liegenschaft
für die Übergangsnutzung von 16,3 Mio. DM (Bau
= 5,1 Mio. DM, Ersteinrichtung = 11 ,2 Mio. DM) sowie
- Kosten für die Herrichtung eines weiteren
Gebäudes von 10,5 Mio. DM (Bau = 6,7 Mio. DM, Ersteinrichtung
= 3,8 Mio. DM).
Insgesamt sind damit allein für die - bislang
- provisorische Unterbringung Mittel in Höhe von mehr
als 51 Mio. DM in den Hochschulrahmenplan aufgenommen (ohne
Folgemaßnahmen). Verausgabt wurden für die Technische
Fakultät bislang rd. 37 Mio. DM.
Für die Wahrnehmung von Forschungsaufgaben
in einer wissenschaftlichen Einrichtung hat die Einwerbung
von Drittmitteln an erheblicher Bedeutung gewonnen. Mit einer
Bewilligungssumme von rd. 18 Mio. DM (ohne Technologiestiftung
Schleswig-Holstein) ist die Technische Fakultät trotz
der relativ kurzen Zeit ihres Bestehens auf diesem Gebiet
bereits sehr erfolgreich gewesen; seitens der privaten Wirtschaft
konnte sie Drittmittel von gut 1 Mio. DM einwerben.
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17.2.2
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Bewirtschaftung
Da die Hochschulen hinsichtlich der Haushaltsführung
einer Reihe von Besonderheiten unterliegen, sollte die Veranschlagung
der Mittel für die Technische Fakultät mit einer
über die allgemeinen Regelungen hinausgehenden Deckungsfähigkeit
auch dazu dienen, im Hochschulbereich Erfahrungen mit einer
in Richtung Globalisierung/Flexibilisierung gehenden Veranschlagung
zu sammeln.
Zu den von der Technischen Fakultät bislang
umgesetzten Maßnahmen gehören
- die Erweiterung der Deckungsfähigkeit
innerhalb der Maßnahmegruppe,
- die Erleichterung der Übertragbarkeit
auch im Sachmittelbereich und
- der Einsatz des von der HIS-Hochschul-Informations-System
GmbH entwickelten Buchführungsprogramms.
Die unbeschränkte gegenseitige Deckungsfähigkeit
betrifft die HGr. 5 (sächliche Verwaltungsausgaben und
Ausgaben für Schuldendienst) und 8 (sonstige Ausgaben
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen);
die einseitige Erweiterung der Deckungsfähigkeit der
Personalausgaben zugunsten von Sach- und Investitionsausgaben
wurde im Haushaltsgesetz für 1997 vorgesehen.
Der LRH hält die Bestrebungen des
Landes, durch gezielte Flexibilisierungen im bestehenden kameralistischen
System die Wirtschaftlichkeit der Hochschulen zu verbessern,
grundsätzlich für geeignet, den Hochschulen die
selbständige und, vor allem angesichts rückläufiger
Haushaltsansätze, zeitnahe Bewirtschaftung der Mittel
zu erleichtern. Hinsichtlich der Deckungsfähigkeit der
Mittel der Hauptgruppe 8 zugunsten anderer Hauptgruppen erneuert
der LRH jedoch seine bereits an anderer Stelle geäußerten
erheblichen Bedenken, da hiermit die Kreditaufnahme des Landes
gemäß § 18 Abs. 1 LHO erhöht werden kann
und anschließend dieser Kreditaufnahme keine Investitionen,
sondern konsumtive Ausgaben gegenüberstehen würden.
Es muß jedoch gewährleistet bleiben,
daß das Parlament seiner Verantwortung und Verpflichtung
nachkommen kann, die Wissenschafts- und Bildungspolitik des
Landes durch inhaltliche Entscheidungen oder Vorgaben und
durch Bewilligung der dazugehörenden Finanzausstattung
zu gestalten. Es hat in diesem Rahmen für den gehörigen
Ausgleich der Aufgaben und der Interessen der Hochschulen
untereinander zu sorgen. Bei der Ausgestaltung der Dispositionsfreiheit
der Hochschulen im Finanzwesen ist also darauf zu achten,
daß zwischen dem Budgetrecht des Parlaments und der
Freiheitsgarantie der Hochschulen im wissenschaftsrelevanten
Bereich ein ausgewogenes Verhältnis besteht.
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17.3
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Lehr- und Studienbetrieb
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Die Technische Fakultät nahm den Studienbetrieb
im WS 1991/92 mit dem Studiengang Elektrotechnik auf. Im folgenden
Jahr begann der Studiengang Materialwissenschaft und im WS
1993/94 schließlich der Studiengang Ingenieur-Informatik.
Der "klassische" Studiengang Diplom-Informatik wurde
im Mai 1994 der Technischen Fakultät angegliedert.
Mit dem WS 1996/97 begann die Fachrichtung
Technomathematik. Sie ist Bestandteil des Diplomstudiengangs
Mathematik und stützt sich in ihrem Nebenfachanteil auf
existente Veranstaltungen in den Studiengängen der Technischen
Fakultät.
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17.3.1
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Entsprechend der Forderung des Gründungsausschusses
wurde das als "Kieler Modell" bezeichnete weitgehend
gemeinsame Grundstudium für alle Ingenieure entwickelt.
Sinn dieses Konzepts ist es, den Ingenieuren aller Fachrichtungen
ein möglichst breites Grundwissen zu verschaffen und
zudem einen Wechsel der Fachrichtung ohne großen Zeitverlust
noch nach dem Vordiplom zu ermöglichen. Diese Form des
Grundstudiums ist an der Technischen Fakultät erstmals
in Deutschland so verwirklicht worden und insofern als innovativ
zu bezeichnen; es hat sich nach überwiegender Auffassung
bewährt.
Nach den ersten Studienjahren hat sich allerdings
gezeigt, daß der Grundsatz, daß "alle alles
hören", nicht vollständig durchgehalten werden
kann. Teilweise ist eine frühzeitige Schwerpunktsetzung
unumgänglich, um alle notwendigen Studieninhalte in angemessener
Zeit abdecken zu können.
Dem Wunsch der Wirtschaft nach Jungingenieuren
mit interdisziplinärem Oualifikationsprofil wird dadurch
Rechnung getragen, daß auch eine bestimmte Semesterwochenstundenzahl
in einem nichttechnischen Fach vorgeschrieben ist.
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17.3.2
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Der Planung zugrunde lagen Studienanfängerzahlen
von jeweils 120 in der Elektrotechnik und den Informatik-Studiengängen
sowie 60 in der Materialwissenschaft. Diese Studierendenzahlen
sind bei weitem nicht erreicht worden. Die Entwicklung der
Anfängerzahlen stellt sich wie folgt dar:
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Studiengang
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1991
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1992
|
1993
|
1994
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1995
|
1996
|
1997
|
|
Dipl.-Informatik
|
83
|
93
|
89
|
78
|
71
|
64
|
84
|
|
Ing.-Informatik
|
-
|
-
|
11
|
27
|
33
|
13
|
17
|
|
Elektrotechnik
|
41
|
44
|
39
|
31
|
29
|
44
|
26
|
|
Materialwiss.
|
-
|
9
|
11
|
17
|
22
|
9
|
8
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Die Gesamtstudierendenzahl beträgt derzeit
rd. 600. Planungsgrundlage waren insgesamt 1395 Studienplätze;
in den Erläuterungen zum Haushalt wird sogar von 1450
Plätzen ausgegangen.
Ein starker Rückgang bzw. das Ausbleiben
von Studienanfängern in den ingenieurwissenschaftlichen
Studiengängen ist seit Jahren bundesweit zu beobachten.
Insofern verstärkt diese Entwicklung die Anlaufprobleme
der Technischen Fakultät. Mittelfristig wird allgemein
mit einer Verbesserung der Situation der Ingenieure gerechnet;
konkrete Prognosezahlen gibt es hierfür allerdings nicht.
Auch die Technische Fakultät geht bei ihrer
Planung davon aus, daß die Studierneigung der Nachwuchsgeneration
sich in den nächsten Jahren nicht durchgreifend ändern
wird. Sie sieht sich daher noch für etliche Jahre im
Wettbewerb um Studienanfänger und noch für einen
wesentlich längeren Zeitraum in der Konkurrenz um Doktoranden.
Eine Reduzierung des Personalbedarfs folgt aus
der bei weitem nicht den Erwartungen entsprechenden Entwicklung
der Studierendenzahl nicht, da das Angebot an Pflichtlehrveranstaltungen
und einer ausreichenden Zahl von Wahlpflichtveranstaltungen
auch bei einer geringeren Studierendenzahl aufrechterhalten
werden muß, um einen ordnungsgemäßen Studienabschluß
zu ermöglichen.
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17.4
|
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
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Neben der Ausbildung ingenieurwissenschaftlichen
Nachwuchses war es das Ziel des Landes, mit der Schaffung
der Technischen Fakultät den Kontakt zwischen Universität
und regionaler Wirtschaft in besonderem Maße zu verstärken
und zu fördern und damit das Umfeld für Unternehmen
zu verbessern. Grundlage der Zusammenarbeit sind im allgemeinen
Forschungs- und Entwicklungsaufträge, die im Rahmen der
Drittmittelforschung (§ 71 b Hochschulgesetz) abgewickelt
werden. Drittmittelaufträge aus regionalen und überregionalen
Industrie- und Wirtschaftsbetrieben erhielt die Technische
Fakultät bis 1996 in einem Umfang von rd. 1 Mio. DM (rd.
5 v. H. des Gesamtvolumens der Drittmittel). Nach eigener
Einschätzung steht die Fakultät damit erst am Anfang
einer Kooperation mit regionalen Unternehmen zur wirtschaftlichen
Stärkung Schleswig-Holsteins. Mehr kann angesichts der
noch andauernden Aufbauphase nicht erwartet werden. Die nötige
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist bei
den Professoren durchweg vorhanden, man bemüht sich auch
selbst um Kontakte. Diese Bemühungen und die bereits
durchgeführten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
werden aber noch einige Zeit fortgesetzt werden müssen,
um einen ausreichenden Bekanntheitsgrad der Technischen Fakultät
und ihres möglichen Leistungsspektrums zu erzielen.
Ein grundsätzlicher Interessenkonflikt
kann jedoch nicht außer acht gelassen werden: Unternehmen
wollen möglichst zügig und kostengünstig zu
praktisch umsetzbaren Ergebnissen kommen, während Hochschulinstitute
eher zeitintensive Grundlagenforschung betreiben.
In Schleswig-Holstein gibt es nur relativ wenige
Unternehmen, die sich überhaupt selbst mit Forschung
und Entwicklung befassen. Zumeist handelt es sich um kleinere
Betriebe, die gelegentlich an anwendungsbezogenen Problemlösungen
interessiert sind (z. B. Werkstoffuntersuchungen nach Auftreten
von Fehlern), nicht jedoch an technischer Grundlagenforschung.
Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen (soweit dort die entsprechende
Apparate Ausstattung vorhanden ist) liegt hier näher
als mit der Technischen Fakultät. Insofern erscheint
zweifelhaft, ob auch nach längerer Etablierung der Technischen
Fakultät ein erheblicher Ausbau der Kooperationen und
damit die angestrebte Stärkung der regionalen Wirtschaft
erreicht werden kann.
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Anmerkungen:
1 Vgl. 26. Hochschulrahmenplan 1997-2000, Anlage
SH.
2 Inkl. Prof. H., der gleichzeitig das Fraunhofer
Institut für Silizium Technologie (ISiT) in Itzehoe leitet.
3 Das Gesetz wurde zum Zeitpunkt der örtlichen
Erhebungen verabschiedet.
4 Vgl. 26. Hochschulrahmenplan 1997 - 2000.
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