BAföG-Beauftragte

Leistungen nach dem BAföG werden gem. §48 BAföG vom 5. Fachsemester an nur erteilt, wenn der BaföG-Empfänger entweder ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Zwischenprüfungszeugnis oder eine Bescheinigung vorlegen kann, die belegt, dass die bis zum Ende des vierten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden. Diese Bescheinigung wird durch den BAföG-Beauftragten der jeweiligen Fachrichtungen ausgestellt:

Fachrichtung BAföG-Beauftragter Stellvertreter
Informatik: Priv.-Doz. Huch Prof. Hanus
Wirtschaftsinformatik: Prof. Speck Priv.-Doz. Huch
Elektrotechnik und Informationstechnik
sowie Wirtschaftsingenieurwesen ET&IT
:
Prof. Höft Prof. Kohlstedt
Materialwissenschaft sowie sowie Wirtschaftsingenieurwesen MaWi Prof. McCord Prof. Kienle

 

Bitte beachten Sie, dass die BAföG-Beauftragten keine allgemeine BAföG-Beratung durchführen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsamt.

 

Weitere Informationen

Beratung zum BAföG und weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Adressen: