ERASMUS+ Praktikumsförderung
Ausführliche Informationen zu Praktika im Ausland finden Sie auf den Seiten des International Centers der CAU hier: Link
- TRAILER (you tube) : ERFAHRUNGSBERICHTE FÜR AUSLANDSPRATIKA AN DER CHRISTAN-ALBRECHTS-UNIVERSITÄT KIEL
Wer kann sich bewerben?
Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländern absolvieren wollen,
- sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
- ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt.
Graduierte/Absolventen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
- sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
- sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
- das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.