Fakultätskonvent

Der Konvent berät und entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät. Er tritt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Semester, während der vorlesungsfreien Zeit nur in unaufschiebbaren Fällen, zusammen. Die Sitzungen des Fakultätskonvents sind gemäß § 16 Abs. 1 HSG hochschulöffentlich.

Mitglieder des Konvents

Kommissionen des Konvents

Tagesordnung

Protokolle des Konvents