BAföG-Beauftragte
Leistungen nach dem BAföG werden gem. §48 BAföG vom 5. Fachsemester an nur erteilt, wenn der BaföG-Empfänger entweder ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Zwischenprüfungszeugnis oder eine Bescheinigung vorlegen kann, die belegt, dass die bis zum Ende des vierten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden. Diese Bescheinigung wird durch den BAföG-Beauftragten der jeweiligen Fachrichtungen ausgestellt:
Fachrichtung | BAföG-Beauftragter | Stellvertreter |
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Informatik: | Priv.-Doz. Huch | Prof. Hanus |
Wirtschaftsinformatik: | Prof. Speck | Priv.-Doz. Huch |
Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Wirtschaftsingenieurwesen ET&IT: |
Prof. Höft | Prof. Kohlstedt |
Materialwissenschaft sowie sowie Wirtschaftsingenieurwesen MaWi | Prof. McCord | Prof. Kienle |
Bitte beachten Sie, dass die BAföG-Beauftragten keine allgemeine BAföG-Beratung durchführen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Weitere Informationen
Beratung zum BAföG und weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Adressen:
- BAföG-Amt des Studentenwerks Schleswig-Holstein Hauptseite / bzgl. Leistungsnachweis
- Bundesministerium für Bildung und Forschung