Promotion
Die Technische Fakultät verleiht aufgrund einer Dissertation (wissenschaftliche Arbeit) und einer Disputation (mündliche Prüfung) grundsätzlich den akademischen Grad Doktor-Ingenieurin bzw. Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.) oder auf Antrag Doktorin bzw. Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.). Mit der Dissertation und der Disputation soll der Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht werden.
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Habilitation
Die Technische Fakultät gibt Gelegenheit, die Fähigkeit zu selbständiger Forschung und Lehre an einer wissenschaftlichen Hochschule durch die Habilitation nachzuweisen. Mit der Habilitation verleiht die Technische Fakultät das Recht, dem Doktorgrad den Zusatz "habilitatus" (abgekürzt: "habil.") anzufügen, wenn er einem von der Technischen Fakultät verliehenen Doktorgrad entspricht. Die nicht promovierten Habilitierten erhalten das Recht, den akademischen Grad ”Dr. habil.” zu führen.
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Stand:
12.02.2013
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