Sprechfunk für Privatpiloten

1. Einleitende Worte

Jeder, der am Luftverkehr und damit auch mit einem Luftfahrzeug am Sprechfunkverkehr teilnehmen will, benötigt ein Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. In der Bundesrepublik können drei verschiedene Sprechfunkzeugnisse erworben werden, wobei die letzten beiden der hier erwähnten Funkzeugnisse für den Sprechfunkverkehr bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR=Visual Flight Rules) ausreichen:

Künftige Piloten werden also nicht um den Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses (mindestens des Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnisses II!) umhinkommen. Im folgenden sind die wesentlichen Informationen zusammengetragen, die für das Bestehen der Prüfung zum Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnis I notwendig sind. Weitere, ausführlichere Informationen kann man der vielfältigen Literatur zu diesem Thema entnehmen. Darüberhinaus ist man in jedem Fall trotz gewissenhafter theoretischer Vorbereitung gut beraten, den praktischen Sprechfunkverkehr in einer kleinen Gruppe gründlich zu üben, um in der Prüfung dem "simulierten" Sprechfunkverkehr standzuhalten.

In der Prüfung sind - sofern das BZF I erworben werden soll - drei Abschnitte zu bestehen:
1. eine schriftliche Prüfung, bestehend aus 100 Fragen eines 360 Fragen umfassenden Fragenkatalogs innerhalb einer Stunde,
2. eine Übersetzungsübung eines englischen Textes (entfällt beim BZF II) und
3. einen wie oben erwähnten "simulierten" Sprechfunkverkehr. Da man sich ohnehin auch anhand des vom Bundesministeriums für Verkehr herausgegebenen Fragenkatalogs auf die theoretische Prüfung zum PPL vorbereitet und dort auch die Fragen zum Sprechfunk enthalten sind, wird hier darauf verzichtet, diese Fragen hier mitaufzuführen. In der Mehrzahl der Fälle wird durch diese WWW-Seiten auf die richtige Lösung der entsprechenden Frage hingewiesen.

Sollte irgendjemand etwas vermissen oder Verbesserungsvorschläge haben, teile man es mir bitte mit, denn ich bin für derartige Verbesserungsvorschläge durchaus empfänglich und möchte diese Seiten für alle Interessierten gerne aktuell und vollständig vorhalten! Leider mussich aber darauf hinweisen, dass ich keine Garantie für jegliche hier enthaltene Information geben kann, obwohl ich die nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen habe.


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Stand: 24.4.2000